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Einen neuen Anschluss beantragen

Ein Anschlussverfahren läuft in drei Etappen ab:

  • Beantragung
  • Einrichtung
  • Inbetriebnahme

Jedes Anschlussverfahren beginnt bei Ihrem Verteilnetzbetreiber (VNB)

Wer ist mein VNB?

 

Die Bearbeitung Ihres Antrags hängt beim Strom von der Anschlussspannung und von der Entfernung zwischen dem Zugangspunkt (Ausgang Zähler) und dem Anschlusspunkt an der Rohrleitung des VNB sowie beim Gas vom Druck ab. 

 

Antrag auf Stromanschluss

 

Für einen neuen Stromanschluss

mit Niederspannung (Leistung 10 kVA oder weniger – der gängigste Anschluss für Haushaltskunden)

Dies ist der gängigste Anschluss für Haushaltskunden. Der VNB muss Ihnen, sobald Ihre Akte vollständig ist, innerhalb von zehn Arbeitstagen ein Angebot übermitteln.

Wenn der Anschluss eine Erweiterung des Netzes erfordert, gehen die Kosten für diese Erweiterung zu Ihren Lasten, es sei denn, sie betrifft eine oder mehrere Wohnunterkünfte, die entlang der Straßen in einem Wohngebiet, in einem Wohngebiet mit ländlichem Charakter oder in einer Erweiterung eines Wohngebiets sowie außerhalb von Siedlungen gebaut wurde(n) oder wenn es sich um gleichgestellte Wohnunterkünfte handelt. In diesem Fall muss der VNB Ihnen, sobald Ihre Akte vollständig ist, innerhalb von 30 Arbeitstagen ein Angebot/eine ergänzende Studie übermitteln.
 

mit Niederspannung (Leistung zwischen 10 kVA und 56 kVA)

Es wird Ihnen ein Zuschlag im Zusammenhang mit der beantragten Spannung berechnet.

Wenn das bestehende Netz es ermöglicht, die beantragte Leistung zu liefern, muss Ihnen der VNB, sobald Ihre Akte vollständig ist, innerhalb von zehn Arbeitstagen ein Angebot übermitteln.

Wenn das bestehende Netz es nicht ermöglicht, die beantragte Leistung zu liefern und/oder wenn Ihr Antrag eine Erweiterung oder eine Verstärkung des Netzes erfordert, wird eine ergänzende Studie notwendig sein. In diesem Fall muss der VNB Ihnen, sobald Ihre Akte vollständig ist, innerhalb von 30 Arbeitstagen ein Angebot/eine ergänzende Studie übermitteln.
 

mit Hochspannung (Leistung über 56 kVA)

Diese Art des Anschlusses ist für Großverbraucher aus der Industrie vorgesehen.

Bevor Sie Ihren Antrag auf Anschluss einbringen, haben Sie die Möglichkeit, eine Orientierungsstudie bei Ihrem VNB zu beantragen. Diese ist nicht obligatorisch, gibt Ihnen jedoch einen Überblick über die Machbarkeit Ihres Projekts. Sie ist für keine der Parteien bindend. 

Die eigentlichen Anschlussarbeiten werden in einer Detailstudie genau ausgeführt.
Diese Studien werden in Rechnung gestellt. Die bei der Orientierungsstudie gegebenenfalls entstandenen Kosten werden in der Detailstudie berücksichtigt.
 

Antrag auf Gasanschluss

Tarife ansehen

Der VNB macht Ihnen ein technisches Angebot innerhalb einer Frist, die von der Struktur und der Position des Netzes, in welchem Ihr Anschluss möglich ist, abhängt: Entfernung zur den Leitungen, Straßenkreuzung, vorgeschaltete Verstärkung, Erweiterung des Netzes, falls erforderlich etc.

Für einen Haushaltskunden kann der Anschluss kostenlos sein, wenn: 

  • die Entfernung zwischen dem Zugangspunkt (Ausgang beim Zähler) und dem Anschlusspunkt an den Leitungen des VNB acht Meter plus etwaige Straßenkreuzungen nicht übersteigt. Zusätzliche Entfernungen gehen zu Ihren Lasten;
  • der Durchfluss 16 m³/h oder weniger und der Druck 21 oder 25 mbar betragen;
  • der zulässige maximale Betriebsdruck der Hauptleitung und des Anschlusses bei 4,90 bar oder weniger liegt;
  • Sie spätestens zwölf Monate nach Ihrem Anschluss an das Netz Gas verbrauchen.
     

Einrichtung und Inbetriebsetzung

Sobald Ihnen das Angebot übermittelt wurde und Sie es akzeptiert haben, vergewissert sich der VNB vor dem Beginn der Arbeiten, dass Sie die gegebenenfalls erforderlichen technischen (Durchführung von vorbereitenden Arbeiten) und administrativen (Konformitätsbescheinigung) Schritte gesetzt haben, die für eine korrekte Inbetriebsetzung des Anschlusses erforderlich sind.

Einige VNB verlangen, dass die Bezahlung des Angebots erfolgt sein muss, bevor die Anschlussarbeiten geplant werden.

Für einen standardmäßigen, einfachen Gasanschluss dürfen die Fristen für die Einrichtung des Anschlusses, wenn alle Genehmigungen und Zulassungen gewährt wurden, 30 Kalendertage nicht überschreiten, es sei denn, der Kunde ersucht um eine spätere Einrichtung. Diese Frist kann jedoch in bestimmten Fällen auf 60 Tage verlängert werden (Straßen- oder Erweiterungsarbeiten am Netz erforderlich).

Der VNB setzt Ihren Anschluss danach in Betrieb, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben einen Versorgungsvertrag bei einem Versorger unterzeichnet;
  • für einen Stromanschluss konnten Sie den Abnahmebericht der Anlage von einer zugelassenen Stelle vorlegen;
  • für einen Gasanschluss können Sie den Abnahmebericht der Anlage von einer zugelassenen Stelle oder die Bescheinigung der Einrichtung der Anlage durch einen zugelassenen Installateur vorlegen. Ein Dichtigkeitstest wird ebenfalls vom VNB durchgeführt.

Nachdem diese Bedingungen erfüllt sind, beträgt die Frist für die Inbetriebsetzung drei Arbeitstage.