Umziehen mit einem Budgetzähler
Wenn Sie einen Budgetzähler haben und umziehen oder einziehen, müssen Sie dieselben Schritte setzen, wie sie für Kunden vorgesehen sind, die einen klassischen Zähler haben. Achten Sie darauf, Ihren Versorger über das Vorhandensein eines Budgetzählers in Ihrer früheren und/oder in Ihrer neuen Wohnung zu informieren. Zu setzende Schritte
Sie ziehen in eine Wohnung, die mit einem Budgetzähler ausgestattet ist
Situation 1: Sie hatten in Ihrer früheren Wohnung einen Budgetzähler
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versorger auf und informieren Sie ihn darüber, dass Ihre neue Wohnung mit einem Budgetzähler ausgestattet ist. Er ersucht Ihren Verteilnetzbetreiber, Ihnen eine Karte zum Aufladen zu übermitteln, die Sie dazu verwenden können, den Budgetzähler in Ihrer neuen Wohnung aufzuladen. Dieser Schritt ist für Sie völlig kostenlos.
Situation 2: Sie hatten in Ihrer vorherigen Wohnung keinen Budgetzähler
- Sie möchten den Budgetzähler in Ihrer neuen Wohnung nutzen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versorger auf. Er ersucht Ihren Verteilnetzbetreiber, Ihnen eine Karte zu übermitteln, die Sie dazu verwenden können, den Budgetzähler Ihrer neuen Wohnung aufzuladen.
- Sie möchten in Ihrer neuen Wohnung keinen Budgetzähler nutzen. Nehmen Sie rasch Kontakt mit Ihrem Versorger auf, um die Deaktivierung des Budgetzählers zu beantragen. Er ersucht Ihren Verteilnetzbetreiber, Ihnen eine Karte zur Deaktivierung des Budgetzählers zu übermitteln. Die Karte zur Deaktivierung des Budgetzählers ermöglicht es, dass der Zähler wieder wie ein klassischer Zähler funktioniert. Dieser Schritt ist für Sie völlig kostenlos.
Sie hatten einen Budgetzähler in Ihrer früheren Wohnung und möchten auch in Ihrer neuen Wohnung einen Budgetzähler haben
Wenn Sie in Ihrer vorherigen Wohnung einen Budgetzähler hatten und wenn Sie auch in Ihrer neuen Wohnung einen Budgetzähler haben möchten, beantragen Sie dies bei Ihrem Versorger oder bei Ihrem Verteilnetzbetreiber (VNB). Der Einbau eines Budgetzählers in Ihrer neuen Wohnung ist für Sie völlig kostenlos.
Gesetzliche Referenzen
- Vereinbarung für den Verbraucher auf dem Strom- und Gasmarkt. Diese Vereinbarung sieht genaue Maßnahmen bezüglich des Umzugs vor (Punkt 3.1)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Strommarkt (Artikel 3bis und 22bis)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Gasmarkt (Artikel 3bis und 23bis)
- Ministerialerlass vom 3. März 2008 zur Festlegung des Regulierungsverfahrens, das bei einem Umzug vorgesehen ist