Gas- und Stromzähler
Der Stromzähler ermöglicht es, die Menge aus dem Netz entnommenem oder in das Netz eingespeistem Strom zu messen. Diese Menge wird in Kilowattstunden (kWh) ausgedrückt.
Es gibt verschiedene Typen von Zählern, die folgendermaßen eingeteilt werden können:
- messen nach unterschiedlichen Zeiten (Eintarif, Doppeltarif, Nachttarif etc.). Es gibt auch Zähler, die den entnommenen Strom nach Viertelstunde messen.
- ermöglichen es, die Energie in mehreren Richtungen zu messen (Entnahme und Einspeisung in das Netz): klassischer Zähler (welcher gegebenenfalls rückwärts läuft), Zweirichtungszähler;
- ermöglichen die Fernablesung der Zählerstände: kommunizierende, intelligente Zähler, Zähler mit Displayablesung
- weisen Funktionen wie Vorauszahlung, Nachverfolgung des Verbrauchs online oder Fernablesung der Zählerstände auf.
Der Erdgas-Zähler ermöglicht es, das Volumen von Gas (m³), das in Ihre Anlage gelangt, zu messen.
Die Kubikmeter (m³) werden anschließend vom VNB auf Grundlage eines variablen Umwandlungskoeffizienten für die Zeit und je nach Heizwert des verteilten Gases in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Auf Basis dieser Messung und des Umwandlungskoeffizienten erstellt der Erdgas-Versorger die Energierechnung.
Ihr VNB ist Eigentümer und Verwalter des/der bei Ihnen eingebauten Zähler(s). Wenn Sie den/die Zähler austauschen oder verstärken wollen, müssen Sie sich an ihn wenden. -> Siehe Tarife .
Stromzähler
Eintarifzähler
Ein Eintarifzähler – auch als einfacher Zähler bezeichnet – ist mit einer einzigen Skala ausgestattet und erfasst den Strom, der tagsüber und nachts entnommen wurde, ohne Unterschied. Da es nur einen Zählerstand gibt, wird der Strom zum selben Tarif in Rechnung gestellt. Man spricht dabei vom Normal- oder einfachen Tarif.
Doppeltarifzähler
Ein Doppeltarifzähler ist mit zwei Skalen ausgestattet. Er ermöglicht es, separat zu berechnen, was Sie zu den Spitzenlastzeiten (tagsüber, wochentags) und zu den Niederlastzeiten (nachts und am Wochenende) verbrauchen.
Dieser Zählertyp ermöglicht es, die unterschiedliche Verrechnung von Verbrauch bei Tag und Verbrauch bei Nacht zu nutzen. Der Verbrauch in den Niederlastzeiten wird zu einem niedrigeren Tarif in Rechnung gestellt als jener in den Spitzenlastzeiten. Ein Benutzer, bei welchem ein Doppeltarifzähler eingebaut ist, kann jedoch bei seinem VNB beantragen, zu einer Eintarif-Verrechnung zurückzukehren, ohne dass er dabei den Zähler wechseln muss.
Die Spitzenlastzeiten entsprechen 15 Stunden pro Wochentag. Die Niederlastzeiten entsprechen neun Stunden bei Nacht während der Woche und dem gesamten Wochenende. Feiertage, die auf Wochentage fallen, gelten als normale Wochentage.
Um den Wechseltarif für die Spitzenlastzeiten zu erfahren, kontaktieren Sie Ihren VNB.
Zähler mit ausschließlichem Nachttarif
Ein Zähler mit ausschließlichem Nachttarif ist mit nur einer Skala ausgestattet und entnimmt nur während der Nacht Strom. Er ermöglicht es, an einen separaten Stromkreis angeschlossene elektrische Geräte mit Akkumulatoren und Warmwasserbereiter zu versorgen. Die nachts gespeicherte Energie wird tagsüber genutzt.
Der Zähler mit ausschließlichem Nachttarif ist ein zusätzlicher Zähler, der stets mit einem anderen Zähler verbunden ist (Eintarif- oder Doppeltarifzähler).
Der Zeitraum der Nacht umfasst neun Stunden bei sieben Tagen pro Woche. Im Gegensatz zum Doppeltarifzähler werden die Wochenendtage nicht wie Nachtstunden berücksichtigt.
Um den Nachttarif zu erfahren, kontaktieren Sie Ihren VNB.
Zweirichtungszähler
Ein Zweirichtungszähler oder bidirektionaler Zähler ist ein Zähler, der es ermöglicht, die aus dem Netz entnommene und die in das Netz eingespeiste Energie separat zu messen.
Ein intelligenter Zähler ist ein Zweirichtungszähler/bidirektionaler Zähler, der mit einer Kommunikationsschnittstelle ausgestattet ist und neue Funktionen bringt.
Gaszähler
Der Erdgas-Zähler ermöglicht es, das Volumen von Gas (m³), das in Ihre Anlage gelangt, zu messen.
Die Zähleinheiten
Der Erdgas-Markt verwendet bestimmte eigene Maßeinheiten:
Parameter |
Einheiten |
Symbol |
Erklärungen |
---|---|---|---|
Volumen |
Kubikmeter „Normal“-Kubikmeter |
m3 m3(n) oder Nm3 |
Physisches Volumen, das vom Gas eingenommen wird, wie es unter realen Bedingungen gemessen wird. Volumen, das vom Gas eingenommen wird, wenn es zu Normalbedingungen eingebracht wird (t°=0 °C, absoluter Druck = 1,01325 bar) |
Abflussmenge |
Kubikmeter pro Stunde |
m³/h |
In einer bestimmten Zeit erfasste Gasmenge: momentaner Verbrauch ... |
Druck |
bar oder mbar |
bar oder mbar |
Druck des Gases in der Leitung Man spricht stets von relativem Druck, das heißt im Unterschied zum Luftdruck. Bsp.: Ein Haushaltskunde wird mit Gas mit einem relativen Druck von 21 mbar (sogenanntes „energiereiches“ Gas) oder 25 mbar (sogenanntes „energiearmes“ Gas) versorgt. |
Energie |
Kilowattstunde |
kWh |
Energieeinheit, die die Verbrennung von Gas darlegt |
Heizwert |
kWh/m³ |
Energiegehalt eines Kubikmeters Gas. Standardmäßig wird für Gas der höhere Heizwert verwendet (der Wasserdampf wird als kondensiert und die Wärme als rückgewonnen betrachtet) |
|
Klima |
Heizgradtag |
HGT |
Meteorologischer Parameter, der den Heizbedarf von Behausungen abbildet. |
Um die pro Kunde verbrauchte Energiemenge zu messen, verwendet man einen Zähler, der das Gasvolumen misst (m³), das in die Anlage gelangt. Vorgeschaltete Messungen im Netz, die es ermöglichen, genau die Menge und den Heizwert des Gases zu erfahren. So kann dann die verbrauchte Energiemenge berechnet werden.
Von einer jährlichen Ablesung zu einem monatlichen Profil
Um den Verbrauch eines Kunden, dessen Zähler nur einmal pro Jahr abgelesen wird, auf zwölf Monate zu verteilen, wird eine Gewichtung auf folgender Grundlage vorgenommen:
- Heizgradtage (klimatischer Faktor) jedes Monats. Für weitere Details besuchen Sie die Internetseite von Synergrid
- statistisches Profil für die Verteilung des Verbrauchs auf 365 Tage für die Kategorie, zu welcher dieser Kunde zählt. Für weitere Informationen besuchen Sie die Internetseite von Synergrid
Umrechnung von Gas: m³ in kWh
Je nach Region und je nach Zeitpunkt kann der Heizwert des Gases etwas schwanken: Gas hat eine leicht variable Zusammensetzung je nach Vielfalt der Lagerstätten bei der Versorgung des Landes. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die endgültige Rechnung, da diese sich auf die Energie und nicht auf das Volumen bezieht.
Ein Kubikmeter Gas in der Wallonie entspricht etwa:
- 10,1 bis 10,4 kWh für „L“-Gas, das in Wallonisch-Brabant (ausgenommen Genappe) und einigen nahegelegenen Gemeinden verteilt wird. Für diesen Gas-Typ ist jedoch davon auszugehen, dass er nach und nach bis Juni 2024 aus den Netzen der Wallonie verschwindet. Für weitere Informationen: Gasumstellung
- 11,1 bis 11,9 kWh für „H“-Gas, welches außerdem in der Wallonie verteilt wird.
Der Budgetzähler
Dieser Zähler, der auch als Kartenzähler bezeichnet wird, ist ein Stromzähler (Eintarif- oder Doppeltarifzähler) oder Gaszähler, der über eine Funktion zur Vorauszahlung verfügt. Er ist mit einem elektronischen Gehäuse ausgestattet, das das Lesen einer Chipkarte ermöglicht. So kann der Zähler aufgeladen werden. Der Kunde kann nun Energie bis zu dem Betrag verbrauchen, der auf seiner Karte gutgeschrieben ist.
Mittelfristig (+/- Ende 2023) werden diese Kartenzähler nach und nach durch intelligente Zähler ersetzt, die gleichwertige Funktionen für die Vorauszahlung bieten.
Für alle Details zu dieser Vorrichtung besuchen Sie die Seite („Der Budgetzähler“ im Abschnitt „Soziale Maßnahmen in der Wallonie“)
Compteurs individuels obligatoires
Obligation : compteurs individuels dans les immeubles à appartements pour le 1er janvier 2024 !
Depuis août 2008, le placement d'un compteur individuel d'électricité et le placement d’un compteur individuel gaz (lorsqu'il existe un réseau de distribution de gaz accessible et que le maître de l'ouvrage choisit de recourir à cette source d'énergie pour une utilisation finale individuelle), est obligatoire pour toute maison d'habitation individuelle et tout immeuble à appartements neuf ou faisant l'objet de travaux de rénovation importants.
Pour le 1er janvier 2024 au plus tard, les propriétaires d’immeubles à appartements non encore équipés de compteurs individuels d’électricité et de gaz doivent y faire placer, à leurs frais, des compteurs individuels par le gestionnaire de réseau de distribution (GRD).
En gaz, cette obligation ne vaut pas si l’immeuble est alimenté en gaz uniquement pour une installation collective (par exemple afin d’alimenter une chaudière unique pour tous les appartements). L’obligation de faire placer un compteur par appartement n’est d’application que s’il existe une utilisation finale individuelle, à savoir que si le gaz est acheminé jusqu’aux appartements par exemple afin d’alimenter une cuisinière au gaz, une chaudière ou chauffe-eau individuel au gaz, etc.).
Si vous pensez être concerné par cette obligation, nous vous invitons d’une part à demander une offre de raccordement au GRD concerné. Cette offre précisera notamment les éventuelles adaptations techniques/mises en conformité à prévoir sur votre installation privée préalablement à l’intervention.
D’autre part, nous vous suggérons de contacter un électricien et/ou un chauffagiste agréé pour effectuer tous ces travaux préparatoires en bonne et due forme.
Toutes ces démarches prennent un certain temps, pensez-y donc à l’avance !
Pour en savoir plus…
Pourquoi cette obligation ?
Cette obligation vise notamment à permettre aux occupants de l’immeuble concerné à :
- pouvoir choisir librement leur fournisseur d’énergie et un contrat d’énergie,
- pouvoir bénéficier des mesures sociales auxquelles ils pourraient avoir droit (exemples : statut de client protégé, tarif social, compteur à prépaiement, primes temporaires,…),
- pouvoir disposer d’une installation privée conforme aux prescriptions actuelles et davantage sécurisée en cas d’incident éventuel,
- être protégé de toute coupure d’énergie, par exemple, si le titulaire du contrat de fourniture ne paie plus les factures ou pour d’autres raisons éventuelles,
- etc.