Sozialtarif
Der Sozialtarif für Erdgas oder Strom ist ein Vorzugstarif, der dem niedrigsten Tarif am Markt entspricht. Er ist – unabhängig vom Energieversorger oder Netzbetreiber, der den Kunden beliefert – in ganz Belgien gleich. Er existiert seit 2004 und ermöglicht es geschützten Kunden in der Wallonischen Region, reduzierte Tarife für die Versorgung mit Energie in Anspruch zu nehmen. Die Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (CREG) ist damit betraut, diesen Sozialtarif alle drei Monate auf Basis der niedrigsten kommerziellen Tarife auf dem belgischen Markt der Strom- und Gasversorger festzusetzen.
Beim Gas gibt es nur einen einzigen Sozialtarif.
Beim Strom variiert der Sozialtarif je nachdem, ob Sie einen einfachen, einen Doppeltarifzähler oder einen Nur-Nachtzähler haben.
Um die Höhe des Sozialtarifs zu erfahren: https://www.creg.be/fr/consommateur/tarifs-et-prix/tarif-social
Wer hat in der Wallonischen Region Anspruch auf den Sozialtarif?
Wenn Sie kein geschützter Kunde sind und einen Budgetzähler haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Sozialtarif.
Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein geschützter Kunde ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Sozialtarif für Ihren Strom- und Gasverbrauch. Um den Sozialtarif zu erhalten, müssen Sie in diesem Fall Ihrem Versorger auch die Zusammensetzung des Haushalts übermitteln.
Seit dem 1. Februar 2021 können Personen, die Anspruch auf erhöhte Kostenbeteiligung (BIM) haben, auch vom Sozialtarif (föderale Maßnahme) für ihren Strom und ihr Gas profitieren. Dies ist eine vorübergehende föderale Maßnahme, die am 1. Februar 2021 gestartet ist und am 31. Dezember 2021 enden wird.
Was muss ich tun, um den Sozialtarif zu erhalten?
Wenn Sie ein föderaler geschützter Kunde sind, wird für Sie in den meisten Fällen der Sozialtarif automatisch angewendet. Sie müssen keinen Schritt ausführen und auch keine Dokumente an Ihren Energieversorger übermitteln.
Wenn Sie Teil der neuen bundesweiten Kategorie der Sozialtarif-Nutznießer sind, die seit dem 1. Februar 2021 anwendbar ist, müssen Sie nichts unternehmen: Der Tarif wird in den meisten Fällen automatisch gewährt. Ihr Energieversorger wird automatisch alle drei Monate über die Personen informiert, die Anspruch auf den Sozialtarif haben. Für Personen, die Anspruch auf erhöhte Kostenbeteiligung haben, werden die Versorger zum ersten Mal im Mai 2021 benachrichtigt. Der Sozialtarif wird dann ab dem 1. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 auf Ihren Verbrauch angewandt.
Wenn Sie ein regionaler geschützter Kunde sind, beantragen Sie eine Bescheinigung bei Ihrem ÖSHZ oder bei Ihrem Schuldenvermittler und übermitteln diese Bescheinigung an Ihren Verteilnetzbetreiber (VNB). Ersuchen Sie diesen dabei, zum Sozialtarif versorgt zu werden. Die regionalen geschützten Kunden MÜSSEN von ihrem Verteilnetzbetreiber versorgt werden, um den Sozialtarif erhalten zu können. Sie müssen Ihrem Verteilnetzbetreiber jedes Jahr eine neue Bescheinigung zusenden, um weiterhin den Sozialtarif zu erhalten.
Um zu überprüfen, ob Sie den Sozialtarif erhalten, kontaktieren Sie Ihren Energieversorger oder kontrollieren Sie Ihre Energierechnungen. Darauf muss sich der Vermerk „Sozialtarif“ befinden.
Wenn Sie Mieter einer Sozialwohnung sind, haben Sie Anspruch auf den Sozialtarif für Gas, wenn die Heizung mit Erdgas betrieben wird und wenn sie von einer Gemeinschaftsanlage abhängig ist. Kontaktieren Sie den Eigentümer bzw. den Verwalter des Wohngebäudes um zu erfahren, ob der Sozialtarif für Sie effektiv angewendet wird.
Wenn ein Mitglied Ihres Haushalts ein geschützter Kunde ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Sozialtarif für Ihren Strom- und Gasverbrauch. Um den Sozialtarif zu erhalten, müssen Sie in diesem Fall Ihrem Versorger auch die Zusammensetzung des Haushalts übermitteln.
- Muster für eine Bescheinigung des ÖSHZ
- Muster für Bescheinigung, wenn Sie sich in einer Schuldenvermittlung befinden
- Muster für Bescheinigung, wenn Sie sich in einer kollektiven Schuldenregelung befinden
- Muster für Bescheinigung, wenn Sie eine erzieherische Leitmaßnahme finanzieller Art durch das ÖSHZ in Anspruch nehmen
In welchen Fällen gilt der Sozialtarif nicht?
Sie haben keinen Anspruch auf den Sozialtarif für Strom und Gas:
- Wenn Sie kein geschützter Kunde sind
- für einen Zweitwohnsitz
- für die gemeinsam genutzten Teile von Appartementgebäuden
- für Geschäftskunden
- für gelegentliche Kunden, temporäre Anschlüsse
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Gesetzliche Referenzen
- Dekret vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts (Kapitel VII, Abschnitt 1)
- Dekret vom Donnerstag, 19. Dezember 2002 bezüglich der Organisation des regionalen Gasmarkts (Kapitel VIbis, Abschnitt 1)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Strommarkt (Kapitel IV: Abschnitt 1)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Gasmarkt (Kapitel IV: Abschnitt 1)
- Ministerialerlass vom 30. März 2007 zur Festlegung der sozialen Höchsttarife für die Stromversorgung geschützter Haushaltskunden
- Ministerialerlass vom 30. März 2007 zur Festlegung der sozialen Höchsttarife für die Gasversorgung geschützter Haushaltskunden
Données chiffrées
Le tarif social est calculé par la CREG, depuis le 1er juillet 2020 ce calcul est trimestriel, avant cette date il était calculé tous les 6 mois. Le calcul prévoit un principe de PLAFONNEMENT, càdire que des limites ont été fixées en cas de hausse des prix pour limiter l'impact de la hausse.
Ci-dessous, le graphique présente l'évolution du tarif social en électricité pour un profil de consommation Dc, soit 3500 kWh annuel, réparti en 1600 kWh h pleines et 1900 kWh h creuses.