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Frage

Sie können Ihre Frage schriftlich entweder per Post oder per E-Mail an uns richten.  Wir antworten Ihnen so bald wie möglich und in jedem Fall unter Einhaltung des Ablaufs, der im Erlass der wallonischen Regierung vom 8. Januar 2009 vorgesehen ist.

Und konkret?

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(Notez que ces délais réglementaires sont communiqués à titre indicatif et que le SRME s’efforce à traiter les questions dans des délais plus courts.)

Wenn es für Sie schwierig ist, uns schriftlich zu kontaktieren oder wenn Sie eine erste Orientierung wünschen, steht Ihnen unsere Informationsstelle zur Verfügung. Diese wurde eingerichtet, damit Verbraucher einen Ansprechpartner haben, welcher sie sowohl über ihre Rechte als auch über die geltende Gesetzgebung und ihnen zur Verfügung stehende Wege zur Beilegung von Streitfällen im Energiebereich (Strom und Gas) informiert.

Wenn der SRME feststellt, dass eine Frage oder eine Beschwerde nicht in seine Zuständigkeit fällt, leitet er sie zur zuständigen Stelle weiter, ohne den administrativen Weg des Antragstellers schwieriger zu machen.

 

SRME-Fähigkeiten

Das Verfahren zur Bearbeitung eingegangener Fragen wird durch den Erlass der wallonischen Regierung vom 8. Januar 2009. geregelt. 

Der SRME ist für die Beantwortung Ihrer Fragen in folgenden Bereichen zuständig:

  • Indexe oder Verbrauch
  • Verteiltarife
  • Verfahren im Zusammenhang mit dem Einbau und der Verwaltung eines Budgetzählers
  • Technisches Problem im Zusammenhang mit Ihrem Zähler oder Netz
  • Umzüge
  • Abschaltungen und Überspannungen
  • Anschlussanträge

Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Frage sendet der SRME eine Empfangsbestätigung mit den folgenden Elementen an den Antragsteller:

  1. Name des Sachbearbeiters;
  2. Zulässigkeit der Frage (die Einstufung als unzulässig ist begründet);
  3. Eine erste Angabe darüber, ob die Frage in den Zuständigkeitsbereich der Wallonischen Region fällt;
  4. Eine sofortige Antwort auf die Frage oder eine Angabe bezüglich der maximalen Bearbeitungsdauer.
  • Wenn der SRME feststellt, dass die Frage zur Gänze oder teilweise nicht in die Zuständigkeit der Wallonischen Region fällt, übermittelt er die Frage und die dazugehörige Akte schnellstmöglich an den zuständigen föderalen oder regionalen Mediationsdienst und informiert den Antragsteller darüber.
  • Wenn der SRME bei einer Überprüfung der Frage eine Konfliktsituation feststellt, schlägt er dem Antragsteller vor, eine Beschwerde einzubringen.

FAQ

Eine schnellere Antwort?

Rufen Sie hier die häufig gestellten Fragen ab. (Französisch)

Stell deine Frage

Um die Zugänglichkeit seiner Dienste zu erhöhen und die Informationen für Verbraucher zu stärken, bietet Ihnen der SRME die Möglichkeit, Kontakt online, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder auch direkt aufzunehmen, indem Sie sich zur Informationsstelle begeben.

Deren Ziel ist es, die Verbraucher zu empfangen, um sie angemessen zu informieren und sie bei den Schritten zu begleiten, die sie durchführen müssen, um einen Streitfall mit einem Versorger und/oder einem Strom- und/oder Gas-Verteilnetzbetreiber (nicht aber mit einem Eigentümer, Mieter, Rechtsnachfolger, Installateur, Heizungsmonteur usw.) beizulegen. Diese Informationsstelle kann insbesondere Hilfe leisten bei der angemessenen Formulierung von Anfechtungen, welche die Beschwerdeführer schriftlich einreichen möchten.
 

Ich fülle das Formular online aus

  • Ich schicke meine Frage per Post :

SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
(Wallonische Kommission für Energie)

Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)

  • Ich richte meine Frage telefonisch an : 081/32 53 02
  • Ich besuche die Informationsstelle in den Räumlichkeiten des SRME am Montagmorgen von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie auf telefonische Absprache unter 081/32 53 02.