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Der Budgetzähler

Ein Budgetzähler oder Kartenzähler ist ein Zähler, der wie ein klassischer Zähler funktioniert und über eine Funktion zur „Vorauszahlung“ verfügt, welche mit einer Aufladefunktion für Handys verbunden werden kann. Bei einem Budgetzähler muss der Kunde seinen Strom- oder Gasverbrauch vorab bezahlen. Er erhält eine elektronische Karte, die er aufladen und dann in seinen Budgetzähler einführen muss. So kann er dann Strom und/oder Gas konsumieren. Anschließend kann er Energie bis zu dem Betrag verbrauchen, der auf seine Karte geladen ist. Wenn er nicht mehr ausreichend Guthaben auf seiner Karte hat, wird seine Energieversorgung unterbrochen – man spricht daher von einer „automatischen Abschaltung“. Um wieder Strom oder Gas zu erhalten, muss der Kunde seine Karte aufladen. 

Der Budgetzähler verfügt jedoch über eine Reserve, eine Art Notkredit, um dem Kunden die Zeit zu geben, sich zu einer Aufladestelle zu begeben, wenn sein Guthaben aufgebraucht ist. 

Der Vorteil eines Budgetzählers besteht darin, dass er es dem Kunden ermöglicht, jederzeit zu sehen, was er für seinen Energieverbrauch ausgegeben hat sowie auch den verfügbaren Restbetrag. 

Es gibt einen Budgetzähler für Strom und einen anderen Budgetzähler für Gas. Der Budgetzähler führt zu einer Veränderung bei der Nutzung von Geräten.

Mittelfristig (Ende 2023) werden die Budgetzähler nach und nach durch intelligente Zähler ersetzt, die gleichwertige Funktionen für die Vorauszahlung bieten. 
 


In welchen Fällen wird ein Budgetzähler eingebaut? 

Der Budgetzähler wird in folgenden Fällen eingebaut:

  • infolge einer Situation der Nichtzahlung. Falls ein Kunde seine Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlt hat und keinen Zahlungsplan bei seinem Versorger beantragt oder einen solchen nicht eingehalten hat. Der Energieversorger beantragt beim Verteilnetzbetreiber den Einbau eines Budgetzählers bei seinem Kunden. 
  • nach einer Beantragung durch ein ÖSHZ für einen von ihm betreuten Kunden.
  • nach einem Umzug für einen Kunden, der für seine vorherige Wohnung bereits einen aktiven Budgetzähler hatte.
  • nach der Beantragung eines Kunden, der etwa wünscht, seinen Verbrauch besser zu kontrollieren.

Der Einbau Ihres Budgetzählers erfolgt durch Ihren Verteilnetzbetreiber

Achtung: Falls Sie es ablehnen, dass Ihr Netzbetreiber kommt, um bei Ihnen einen Budgetzähler einzubauen oder falls Sie bei seinem Besuch abwesend sind, sieht die Gesetzgebung die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung vor.
 

Wie viel kostet der Einbau eines Budgetzählers?

Der Einbau des Budgetzählers ist in den folgenden Fällen immer kostenlos:

  • nach einer Beantragung durch einen geschützten Kunden (föderal oder regional) 
  • nach einer Beantragung durch ein ÖSHZ 
  • nach einem Umzug, falls der Kunde für seine vorherige Wohnung einen aktiven Budgetzähler hatte
  • infolge einer Situation der Nichtzahlung durch einen Kunden (Zahlungsverzögerung bei Energierechnungen). 

In anderen Fällen ist der Einbau eines Budgetzählers kostenpflichtig. (Bezüglich der Tarife für den Einbau eines Budgetzählers kontaktieren Sie Ihren Verteilnetzbetreiber) 

Der Einbau Ihres Budgetzählers erfolgt durch Ihren Verteilnetzbetreiber
 

Wo können Sie Ihren Budgetzähler aufladen?

Ein Budgetzähler kann hier aufgeladen werden:

  • in bestimmten Niederlassungen des örtlichen Einzelhandels, in denen es eine sogenannte Xenta-Aufladestation gibt (Night and Day, Buchhandlung etc.);
  • in bestimmten Auskunftsstellen der ÖSHZ, in denen es eine Aufladestation gibt;
  • in den Geschäftsräumen Ihres Verteilnetzbetreibers;
  • an bestimmten externen Aufladestationen (nur auf dem Gebiet von ORES verfügbar).

Das Aufladen eines Budgetzählers ist ein kostenloser Service.

Bezüglich der Aufladestationen in der Nähe Ihres Wohnsitzes kontaktieren Sie Ihren Verteilnetzbetreiber oder besuchen Sie seine Internetseite.
 

Ores : https://www.ores.be/particuliers-et-professionnels/ou-recharger-votre-carte
RESA : http://www.resa.be/compteur-a-budget/compteur-a-budget/
AIEG : http://www.aieg.be/cpt.php
AIESH : http://www.aiesh.be/docs/cptbudg/point%20de%20rechargement%20compteur%20a%20budget.pdf
REW : www.rew.be
 

Was ist ein Zeitraum der „Nichttrennung“ oder der „Nichtabschaltung“ des Budgetzählers? 

Die Budgetzähler können zwischen 16.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens während der Woche sowie während des gesamten Wochenendes nicht „automatisch abschalten“, auch wenn es keinen Restbetrag mehr auf dem Zähler gibt. Die während dieses Zeitraums verbrauchte Energie muss jedoch erstattet werden. 

Achtung: Feiertage werden nicht als Wochenendtage betrachtet. Denken Sie daran, Ihre Karte ausreichend aufzuladen, damit Sie weiterhin Energie verbrauchen können.
 

Der bei einem geschützten Kunden eingebaute Budgetzähler

Ein geschützter Kunde mit Budgetzähler wird stets von seinem Verteilnetzbetreiber als Sozialversorger versorgt.

Der bei einem geschützten Kunden eingebaute Budgetzähler für Strom ist mit einem Leistungsbegrenzer ausgestattet, um eine Mindestliefermenge (auf 10 Ampere beschränkt) sicherzustellen, sodass für den Kunden keine Unterbrechung seiner Versorgung entsteht. Diese Funktion wird ausschließlich auf Antrag seines ÖSHZ aktiviert und ist auf eine Dauer von sechs Monaten beschränkt (für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihr ÖSHZ). !! Die Mindestliefermenge ist nicht kostenlos. Der Kunde muss die verbrauchte Energie bezahlen.

Wenn der geschützte Kunde im Winter (das heißt zwischen 1. November und 15. März) Schwierigkeiten beim Aufladen seines Gas-Budgetzählers hat, kann er seinen Verteilnetzbetreiber kontaktieren, um bei diesem eine Unterstützung zu beantragen.
Der geschützte Kunde mit Budgetzähler wird zum Sozialtarif versorgt.
 

Können Sie den Einbau eines Budgetzählers verweigern?

Sie möchten den Einbau eines Budgetzählers an Ihrem Wohnsitz anfechten? Kontaktieren Sie zunächst Ihren Energieversorger, vorzugsweise schriftlich (Post, Mail etc.) 

Wenn Sie mit der Antwort Ihres Versorgers nicht zufrieden sind, können Sie beim Regionalen Mediationsdienst für Energie der CWaPE eine Beschwerde einreichen. Für ausführlichere Informationen siehe „Ich habe einen Streitfall
 
Achtung: Die Verweigerung des Einbaus eines Budgetzählers an Ihrem Wohnsitz kann zur Unterbrechung Ihrer Versorgung führen. Wenn Sie einen Streitfall mit Ihrem Versorger haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit Ihm aufzunehmen, um eine Lösung zu finden.
 

Kann meine Versorgung unterbrochen werden, wenn ich den Einbau eines Budgetzählers verweigere?

Ja, Ihre Versorgung kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden, wenn Sie den Einbau eines Budgetzählers verweigern oder wenn Sie beim Besuch des Verteilnetzbetreibers zum Einbau des Budgetzählers nicht anwesend sind.

Ihr Energieversorger muss jedoch, bevor er die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung beantragen kann, folgende Schritte befolgen:

  • Ihnen eine Frist von mindestens 15 Tagen für die Bezahlung Ihrer Rechnungen einräumen;
  • Ihnen ein Erinnerungsschreiben übermitteln, welches Ihnen eine weitere Frist von zehn Tagen für die Bezahlung zugesteht;
  • Ihnen ein Mahnschreiben übermitteln, welches Sie auffordert, Ihre Schulden innerhalb einer Frist von 15 Tagen zu begleichen;
  • Wenn Ihre Schulden mindestens 100 € (oder 200 €, wenn es sich um eine kombinierte Strom- und Gasrechnung handelt) betragen und wenn Sie nicht auf das Erinnerungsschreiben reagiert haben, muss Ihr Versorger Sie darüber informieren, dass er den Einbau eines Budgetzählers bei Ihrem Verteilnetzbetreiber beantragen wird;
  • Ihr Verteilnetzbetreiber schickt Ihnen anschließend ein Schreiben, in welchem Ihnen der Tag seines Besuchs für den Einbau eines Budgetzählers angekündigt wird; 
  • Wenn Sie beim Besuch des Verteilnetzbetreibers abwesend sind oder wenn Sie den Einbau eines Budgetzählers verweigern, informiert Ihr Verteilnetzbetreiber Ihren Versorger darüber. Dieser kann dann die Abschaltung Ihrer Versorgung beantragen;
  • Wenn Sie Ihren Versorger nicht kontaktieren und Ihre Schulden nicht begleichen, kann Ihre Versorgung abgeschaltet werden.

Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, kontaktieren Sie rasch Ihren Versorger oder Ihr ÖSHZ, um gemeinsam eine Lösung zu finden. 
 

Werde ich weiterhin Rechnungen erhalten, wenn ich einen Budgetzähler habe? 

Wenn Sie einen Budgetzähler haben, erhalten Sie keine Vorschussrechnung mehr. Sie erhalten jedoch weiterhin mindestens einmal pro Jahr eine Rechnung zur Regularisierung. Die Beträge der Aufladungen, die bei Ihrem Budgetzähler durchgeführt wurden, werden von der Rechnung zur Regularisierung abgezogen, da es sich hier um Vorschusszahlungen handelt. Das Datum Ihrer Aufladungen und die Beträge, die Sie aufgeladen haben, müssen Ihrer Rechnung zur Regularisierung angehängt sein. 

Ihr Energieverbrauch wird zum selben Tarif wie bei einem klassischen Zähler in Rechnung gestellt. Strom oder Gas werden Ihnen zu jenem Preis in Rechnung gestellt, der im Vertrag mit Ihrem Energieversorger vorgesehen ist.
 

Kann ich mit einem Budgetzähler den Versorger wechseln? 

Sofern Sie kein geschützter Kunde sind, können Sie den Versorger wechseln und Ihren Budgetzähler behalten. Geben Sie einfach Ihrem neuen Versorger bekannt, dass Sie einen Budgetzähler haben.

Wenn Sie ein geschützter Kunde mit Budgetzähler sind, müssen Sie weiterhin von Ihrem Sozialversorger versorgt werden. Andernfalls verlieren Sie die Unterstützungen, die für geschützte Kunden mit Budgetzähler vorgesehen sind. Sehen "Der geschützten Kunden"