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Mediation

Sie sind mit etwas konfrontiert, was Sie für einen Fehler, einen Irrtum oder eine mangelhafte Reaktion Ihres Verteilnetzbetreibers halten oder Sie haben eine Anfechtung im Zusammenhang mit den regionalen Verpflichtungen der Versorger?

Dann können Sie nach einem ersten Vorgehen Ihrerseits gegen den betreffenden Akteur eine Beschwerde beim Regionalen Mediationsdienst für Energie einreichen. Wenn dies noch nicht erfolgt ist, stellen wir Ihnen eine Reihe von Musterschreiben zur Verfügung (siehe „Nützliche Dokumente“), welche es Ihnen ermöglichen, Ihre Anfechtung bei Ihrem Versorger oder Netzbetreiber zu formalisieren.

 

Schritte, die bei der Einbringung Ihrer Beschwerde zu befolgen sind:

 

 VORSICHT! Ihr Antrag auf Mediation wird im folgenden Fällen als unzulässig eingestuft:
• Die letzten Schritte gegenüber dem betreffenden Akteur reichen mehr als ein Jahr zurück.
• Er fällt nicht in die Zuständigkeit der Wallonischen Region.
Im Notfall (Fälle, die generell unrechtmäßigen Abschaltungen vorbehalten sind, welche bevorstehen oder bereits erfolgt sind):

Die obengenannten Schritte sind nicht erforderlich. Wir bitten Sie, direkt Kontakt mit unserem Dienst aufzunehmen.
Auch ein Schlichtungsverfahren kann vom SRME eingeleitet werden. Dieses Verfahren richtet sich jedoch naturgemäß eher an Geschäftskunden.

Zoom auf Schlichtungsverfahren

 

Gütliche auseinandersetzung

Eine erste gütliche Auseinandersetzung muss schriftlich (Fax/Mail/Post) gegenüber Ihrem Versorger und/oder Netzbetreiber erfolgt sein, um Ihr Problem zu lösen oder um die gewünschten Informationen zu erhalten.

Wenn Sie noch keine schriftliche Reklamation gegen den von Ihrem Problem betroffenen Betreiber gerichtet haben, bitten wir Sie, ihn schnellstmöglich zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde beim Regionalen Mediationsdienst für Energie einreichen. Zudem bitten wir Sie, eine Kopie dieses Schrittes aufzubewahren. Einfacher wird dies für Sie, wenn Sie eines der Musterschreiben verwenden, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

 Eine Kopie dieses ersten Vorgehens ist dem Beschwerdeformular verpflichtend beizufügen.
AUSGENOMMEN in Notfällen (drohende oder bereits durchgeführte Abschaltung)

 

Keine antwort / unbefriedigende antwort

Ihr Beschwerdevorgang folgt auf:

  • Entweder den Erhalt einer unbefriedigenden Antwort des betreffenden Akteurs
  • Oder eine fehlende Antwort des betreffenden Akteurs. In diesem Fall kann Ihre Beschwerde nach Ablauf einer Frist von 20 Arbeitstagen nach Versand des an den betreffenden Betreiber gerichteten Schreibens eingereicht werden.

 

Formular ausfüllen

Das Beschwerdeformular des SRME muss bei Einreichung Ihrer Akte beim SRME unbedingt ausgefüllt und unterzeichnet sein.
AUSGENOMMEN in Notfällen (drohende oder bereits durchgeführte Abschaltung)
 

Bearbeitung durch SRME

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde wird durch den Erlass der wallonischen Regierung vom 8. Januar 2009 bezüglich des Regionalen Mediationsdienstes für Energie geregelt. 

Und konkret?

Normales Verfahren :

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schema_procedure_SRME_mediation_DE

(Notez que ces délais réglementaires sont communiqués à titre indicatif et que ceux-ci peuvent, en pratique, être plus courts ou plus longs notamment en fonction de la complexité du dossier et/ou de la charge de travail du SRME.)
 


In dringenden Fällen :

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schema_procedure_SRME_urgence_DE

(Notez que ces délais réglementaires sont communiqués à titre indicatif et que le SRME s’efforce à traiter les urgences dans des délais adaptés à chaque situation particulière.)

SRME-Fähigkeiten

In Belgien gibt es zwei verschiedene Mediatoren für den Energiesektor:

 
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Service régional de médiation pour l'énergie
 
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Service de médiation de l'énergie
Regionaler Mediationsdienst für Energie
Route de Louvain-la-Neuve, 4 Bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
Tél.: 081/32.53.02
Fax: 081/33.08.11
Courriel : srme@cwape.be
Website: www.cwape.be/srm
 
  Mediationsdienst für Energie
Boulevard du Roi Albert II, 8 Bte 6
1000 BRUXELLES
Tél.: 02/211.10.60
Fax: 02/211.10.69
Courriel: plainte@mediateurenergie.be
Website: www.ombudsmanenergie.be
 

Die beiden Dienste arbeiten täglich zusammen. Egal, welcher „Zugang“ gewählt wird, Ihre Beschwerde wird verfolgt, damit sie von jenem Dienst, der angesichts des Themas die größte Zuständigkeit besitzt, bearbeitet wird.

Doch woher wissen Sie, ob Ihre Beschwerde in die regionale (SRME) oder föderale (SME) Zuständigkeit fällt? Grundsätzlich:
 

Regional, wenn sich die Beschwerde auf Folgendes bezieht: Föderal, wenn sich die Beschwerde auf Folgendes bezieht:
  • Indexe oder Verbrauch
  • Verteiltarife
  • Verfahren im Zusammenhang mit dem Einbau eines Budgetzählers
  • Technisches Problem im Zusammenhang mit Ihrem Zähler oder Netz
  • Das Regularisierungsverfahren, wenn ein Bewohner nicht an einer Adresse genannt ist
  • Abschaltungen und Überspannungen
  • Anschlüsse
     

 

  • Eine unangebrachte Kundenwerbung seitens des Energieversorgers
  • Den Preis der in Rechnung gestellten/verbrauchten Energie
  • Ein Problem im Zusammenhang mit einem Umzug
  • Ihr Versorgungsvertrag
  • Bankeinzug für Ihre Rechnungen
  • Nichteinhaltung Ihres Versorgungsvertrags
  • Ein Problem im Zusammenhang mit der Kündigung Ihres Versorgungsvertrags


 

 

Ihre Beschwerde

Um die Zugänglichkeit seiner Dienste zu erhöhen, bietet Ihnen der SRME die Möglichkeit, Ihre Beschwerde online, auf dem Postweg, per Fax oder auch direkt einzubringen, indem Sie sich zur Informationsstelle begeben:

SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
(Wallonische Kommission für Energie)
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)

 

Bringen Sie nun Ihre Beschwerde ein:

 

 

 

Einbringung einer Beschwerde beim SRME

Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde bezüglich des wallonischen Strom- und Gasmarktes einreichen.

Damit Ihre Beschwerde zulässig ist, müssen wenigstens folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Die letzten Schritte gegenüber dem betreffenden Akteur reichen weniger als ein Jahr zurück
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass ein Ausgleichsversuch zuvor schriftlich (postalischen Schreiben, Faxen oder E-Mails) beim Energielieferanten oder beim betroffenen Netzbetreiber unternommen wurde (Kopie des/der Schreiben(s) ist dem Formular verpflichtend beizufügen).

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Beschwerdeformular nicht im Rahmen eines Antrags auf Entschädigung gegenüber Ihrem Netzbetreiber und/oder Energieversorger verwendet werden kann. Es gibt jedoch ein formular für Widersprüche zu Entschädigungen, welches auf unserer Internetseite zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie die Informationen zu Anträgen auf Entschädigung auf unserer Website.

 

Beispiele für Streitigkeiten

Die Empfehlungen des SRME erfolgen am Ende des Verfahrens für die Bearbeitung einer Beschwerde, die in seine Zuständigkeit fällt (Mediationsverfahren).

Nach der Untersuchung der Klagepunkte des Beschwerdeführers und der Möglichkeit für die Gegenseite, ihre Beobachtungen einzubringen, erklärt der SRME die Beschwerde für begründet, teilweise begründet oder unbegründet. Er begründet seine Position. Wenn die Beschwerde (teilweise) begründet ist, beschreibt der SRME die für den Streitfall vorgeschlagene Lösung oder gegebenenfalls die Art und Weise, wie die Gegenseite die Situation im Rahmen des Austauschs im Verlauf der Bearbeitung der Beschwerde bereits verändert hat.

Die Empfehlung hat keine bindende Wirkung. Im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen die Gesetzgebung, deren Einhaltung sie sicherstellt, ist die CWaPE jedoch dazu berechtigt, ein Verfahren gegen die Person einzuleiten, die die gesetzliche Vorgabe nicht einhält. Dieses kann wiederum zur Zahlung einer Verwaltungsstrafe führen.

In dieser Rubrik veröffentlicht der SRME Beispiele für Empfehlungen.

Die hier veröffentlichten Dokumente dienen dazu, ein konkreteres Verständnis der Kompetenzen des SRME und der Art und Weise, wie er Beschwerden bearbeitet, zu ermöglichen.

Wir weisen Sie auf die Tatsache hin, dass faktische oder gesetzliche Umstände jedes einzelnen vorliegenden Falles zu Schlussfolgerungen führen können, die sich von ähnlichen Problemstellungen unterscheiden. Daher kann aus einem bereits beim SRME bearbeiteten analogen Fall keinerlei Garantie bezüglich des Ausgangs einer Beschwerde abgeleitet werden.

Wir möchten abschließend festhalten, dass diese Veröffentlichungen anonym gehalten und dabei einige Absätze aus didaktischen Gründen und aus Gründen der Vertraulichkeit gestrichen wurden.
 

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