Meine Rechnung verstehen
Die Rechnungen werden von Ihrem Energieversorger ausgestellt: Der Versorger bestimmt die Gesamtkosten, die mit Ihrem Strom- oder Gasverbrauch in Verbindung stehen, sowie die in vier Gruppen aufgeteilten Kosten und übermittelt anschließend die berechneten Beträge an verschiedene Marktteilnehmer. Bestandteile der Rechnung
Die Energierechnungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer geschäftlichen Beziehung mit Ihrem Versorger ausgestellt und tragen unterschiedliche Bezeichnungen.
Die Vorschussrechnungen sind Rechnungen, die im Allgemeinen monatlich verschickt werden und es ermöglichen, die Bezahlung Ihres Jahresverbrauchs aufzuteilen.
Die Rechnung zur Regularisierung oder Jahresrechnung wird mindestens einmal pro Jahr verschickt. Sie dient dazu, die Differenz zwischen den Beträgen, die Sie bereits über Ihre Vorschussrechnungen bezahlt haben, und dem Betrag, den Sie für Ihre Energieversorgung schulden – ein Betrag, der auf Grundlage der Daten Ihres tatsächlichen Verbrauchs berechnet wird – auszugleichen.
Die Abschlussrechnung wird verschickt, wenn Ihr Vertrag oder Ihre geschäftliche Beziehung mit Ihrem Versorger endet. Sie ermöglicht es, Ihr Konto auszugleichen.
Wie viel Zeit habe ich, um eine Rechnung zu bezahlen?
Ihr Versorger muss Ihnen eine Frist von mindestens 15 Tagen für die Bezahlung Ihrer Rechnungen einräumen
Wenn diese Frist jedoch zu kurz ist, zögern Sie nicht, Ihren Versorger zu kontaktieren, um gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden.
Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle?
Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen, muss Ihr Energieversorger die folgenden Schritte befolgen:
- Ihnen eine Frist von mindestens 15 Tagen für die Bezahlung Ihrer Rechnungen einräumen;
- Ihnen ein Erinnerungsschreiben übermitteln, welches Ihnen eine weitere Frist von zehn Tagen für die Bezahlung zugesteht;
- Ihnen ein Mahnschreiben übermitteln, welches Sie auffordert, Ihre Schulden innerhalb einer Frist von 15 Tagen zu begleichen;
- Wenn Ihre Schulden mindestens 100 € (oder 200 €, wenn es sich um eine kombinierte Strom- und Gasrechnung handelt) betragen und wenn Sie nicht auf das Erinnerungsschreiben reagiert haben, muss Ihr Versorger Sie darüber informieren, dass er den Einbau eines Budgetzählers bei Ihrem Verteilnetzbetreiber beantragen wird;
- Ihr Verteilnetzbetreiber schickt Ihnen anschließend ein Schreiben, in welchem Ihnen der Tag seines Besuchs für den Einbau eines Budgetzählers angekündigt wird; Wenn Sie beim Besuch des Verteilnetzbetreibers abwesend sind oder wenn Sie den Einbau eines Budgetzählers verweigern, informiert Ihr Verteilnetzbetreiber Ihren Versorger darüber. Dieser kann dann die Abschaltung Ihrer Versorgung beantragen;
- Wenn Sie Ihren Versorger nicht kontaktieren und Ihre Schulden nicht begleichen, kann Ihre Versorgung abgeschaltet werden.
Anzahlungsrechnung
Eine Vorschussrechnung – auch als Zwischenrechnung oder Rückstellungsrechnung bezeichnet – wird jeden Monat oder, bei bestimmten Versorgern oder Produkten, alle zwei bis drei Monate versendet. Sie ermöglicht es, die Kosten und Zahlungen im Zusammenhang mit Ihrem Strom- und oder Gasverbrauch aufzuteilen.
Um den Betrag Ihrer Vorschussrechnung zu bestimmen, berechnet Ihr Versorger auf Grundlage Ihres letzten von Ihrer Abrechnung bekannten Verbrauchs eine Schätzung der Kosten für Ihren zukünftigen Jahresverbrauch und verteilt diesen Betrag über das Jahr.
Im Falle eines Versorgerwechsels während des Zeitraums (das heißt, zu einem Zeitpunkt, der nicht mit der jährlichen Zählerablesung zusammenfällt) berechnet Ihr Versorger auf Grundlage der Historie des Verbrauchs, die vom Verteilnetzbetreiber anlässlich des Versorgerwechsels übermittelt wurde, eine Schätzung des Verbrauchs zwischen dem Datum des Versorgerwechsels und dem Datum der darauffolgenden jährlichen Ablesung. Auf Grundlage des bis zur darauffolgenden jährlichen Ablesung geschätzten Verbrauchs schätzt der Versorger die Kosten dieses zukünftigen Verbrauchs und teilt diesen Betrag auf den laufenden Zeitraum bis zum Datum der nächsten jährlichen Ablesung auf.
Wenn Sie davon ausgehen, dass der Betrag Ihrer Vorschussrechnungen zu hoch oder zu niedrig ist, können Sie bei Ihrem Versorger eine Anpassung beantragen. Ihr Versorger wird dann Ihre Vorschussrechnungen anpassen – gegebenenfalls auf Grundlage einer von ihrem Netzbetreiber bestätigten Zählerablesung und unter Berücksichtigung einer Prognose Ihres Verbrauchs und Ihrer anwendbaren Tarife bis zu Ihrer nächsten jährlichen Zählerablesung. Im Falle von wichtigen Änderungen in Ihrem Haushalt (Geburt oder Auszug eines Kindes etc.) oder bei Ihren elektrischen oder Gasanlagen (Installation von Fotovoltaikmodulen, Austausch des Heizungssystems, Installation neuer Anlagen etc.) ersuchen wir Sie, Ihren Versorger darum zu bitten, den Betrag Ihrer Vorschussrechnungen anzupassen.
Der Betrag Ihrer Vorschussrechnungen wird jedes Jahr nach dem Versenden Ihrer Rechnung zur Regularisierung durch Ihren Versorger neu berechnet. Wenn diese Rechnung einen höheren Betrag zu Ihren Gunsten aufweist, kann Ihr Versorger den Betrag Ihrer Vorschussrechnungen für das folgende Jahr senken. Umgekehrt gilt: Wenn Ihre Rechnung zur Regularisierung einen Betrag aufweist, den Sie Ihrem Versorger erstatten müssen, kann letzterer Ihre Vorschussrechnungen erhöhen.
Gesetzliche Referenzen
- Dekret vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Strommarktes (Artikel 34 und folgende)
- Dekret vom 19. Dezember 2002 bezüglich der Organisation des regionalen Gasmarktes (Artikel 32 und folgende)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Strommarkt (Artikel 7 und folgende):
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Gasmarkt (Artikel 7 und folgende):
Vereinbarung für den Verbraucher auf dem Strom- und Gasmarkt. Diese Vereinbarung sieht genaue Maßnahmen bezüglich der Rechnungen vor (Punkt 2.4) Achtung: Nicht alle Versorger haben diese Vereinbarung unterzeichnet – diese müssen sie daher nicht einhalten. Sie können am Ende des Dokuments überprüfen, ob Ihr Versorger diese Vereinbarung unterzeichnet hat.
Abschlussrechnung
Die Abschlussrechnung ist jene Rechnung, die einen Verbrauchszeitraum beendet. Sie wird Ihnen übermittelt:
- im Falle eines Umzugs;
- wenn Sie den Anbieter wechseln.
- im Falle einer Kündigung Ihres Vertrags auf Ihr Verlangen oder auf Verlangen Ihres Versorgers.
Diese Rechnung muss Ihnen innerhalb von höchstens sechs Wochen nach Ende Ihres Vertrags übermittelt werden.
Im Falle einer Erstattung zu Ihren Gunsten muss der Versorger Ihnen die zu viel erhaltenen Beträge innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Abschlussrechnung erstatten.
Falls Sie Ihrem Versorger bei Abschluss Ihres Vertrags eine Kaution bezahlt haben und falls Sie bei Ihrem Versorger keine Schulden haben, muss letzterer Ihnen den Gesamtbetrag der Kaution innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Abschlussrechnung auszahlen.
Denken Sie daran, Ihrem Verteilnetzbetreiber Ihre Zählerstände bei jeder Änderung (Umzug, Wechsel des Versorgers etc.) zu übermitteln Dies ermöglicht es Ihrem Versorger, Ihnen eine Abschlussrechnung zukommen zu lassen, die Ihren tatsächlichen Verbrauch berücksichtigt.
Gesetzliche Referenzen
Vereinbarung für den Verbraucher auf dem Strom- und Gasmarkt. Diese Vereinbarung sieht genaue Maßnahmen bezüglich der Rechnungen vor (Punkt 2.4). Achtung: Nicht alle Versorger haben diese Vereinbarung unterzeichnet – diese müssen sie daher nicht einhalten. Sie können am Ende des Dokuments überprüfen, ob Ihr Versorger diese Vereinbarung unterzeichnet hat.
https://economie.fgov.be/fr/themes/energie/prix-de-lenergie/accord-le-consommateur-dans-le
Rechnung zur Regularisierung
Eine Rechnung zur Regularisierung oder Jahresrechnung wird mindestens einmal pro Jahr nach einer Ablesung Ihrer Strom- oder Gaszähler versendet.
Die Rechnung zur Regularisierung berechnet den Verbrauch Ihrer Energie für ein Jahr oder seit der letzten Ablesung Ihres Zählers bis zur darauffolgenden Zählerablesung. Sie ermöglicht es, das, was Sie bereits über Vorschussrechnungen bezahlt haben oder Aufladungen Ihres Budgetzählers mit dem, was Sie für Ihren tatsächlichen Verbrauch schulden, gegenzurechnen. Je nach Gesamtbetrag der Vorschüsse, die Ihnen berechnet wurden, oder der Aufladungen Ihres Budgetzählers müssen Sie entweder eine Nachzahlung leisten, wenn die Summe der bereits bezahlten Vorschüsse die Gesamtkosten im Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch nicht abdeckt oder das Gegenteil trifft zu: Ihr Versorger muss Ihnen die zu viel erhaltenen Beträge erstatten.
Was passiert, wenn ich vergesse, meine Zählerstände an meinen Verteilnetzbetreiber zu schicken?
Denken Sie stets daran, Ihre Zählerstände Ihrem Verteilnetzbetreiber zu übermitteln. Ihre Rechnung zur Regularisierung wird dann auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Andernfalls nimmt Ihr Verteilnetzbetreiber eine Schätzung Ihrer Zählerstände auf Grundlage Ihres früheren Verbrauchs vor. Ihr Versorger schickt Ihnen anschließend eine Rechnung zur Regularisierung, welche auf Grundlage eines geschätzten Verbrauchs erstellt wurde. Es kann sein, dass dieser Ihrem tatsächlichen Verbrauch gar nicht entspricht. Falls Ihr Verbrauch für ein oder mehrere Jahre zu niedrig geschätzt wurde, kann Ihr Versorger Ihnen eines Tages eine Rechnung zur Richtigstellung schicken und darin sehr hohe Beträge von Ihnen fordern.
Ich habe in diesem Jahr keine Rechnung zur Regularisierung erhalten, ist das normal?
Ihr Versorger ist dazu verpflichtet, Ihnen mindestens einmal pro Jahr eine Rechnung zur Regularisierung zu schicken. Diese Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum, an welchem der Verteilnetzbetreiber ihm die Zählerstände übermittelt hat, erstellt werden. Sollten Sie keine erhalten haben, setzten Sie sich umgehend mit ihm in Verbindung.
Wie viel Zeit hat mein Versorger, um mir mein Geld zu erstatten?
Im Falle einer Regularisierung zu Ihren Gunsten muss Ihr Versorger die Erstattung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung zur Regularisierung vornehmen.
Gesetzliche Referenzen
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Strommarkt (Artikel 7 und folgende):
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Gasmarkt (Artikel 7 und folgende):
Vereinbarung für den Verbraucher auf dem Strom- und Gasmarkt. Diese Vereinbarung sieht genaue Maßnahmen bezüglich der Rechnungen vor (Punkt 2.4) Achtung: Nicht alle Versorger haben diese Vereinbarung unterzeichnet – diese müssen sie daher nicht einhalten. Sie können am Ende des Dokuments überprüfen, ob Ihr Versorger diese Vereinbarung unterzeichnet hat.