Entschädigungen
Die Dekrete zur Gas- und Stromversorgung sehen mehrere pauschale Entschädigungsverfahren vor, mit denen die wallonischen Kunden schneller entschädigt werden sollen, als dies bei gemeinrechtlichen Verfahren der Fall wäre, wenn diese mit Problemen konfrontiert sind, die auf ihren Netzbetreiber oder Versorger zurückzuführen sind.
Schritte, die bei der Einbringung Ihrer Anfechtung im Bereich Entschädigung zu befolgen sind:
• Sie wird mehr als 3 Monate (in den meisten Fällen) nach dem Datum des Versandes des Antrags auf Entschädigung an den Versorger oder Netzbetreiber eingebracht;
Gütliche auseinandersetzung
Der Antragsteller muss vorab erfolglos versucht haben, die Entschädigungszahlung direkt vom Verantwortlichen für den Schaden (Versorger oder Netzbetreiber) zu erhalten.
Dieser Vorabantrag muss per Einschreiben versendet werden, vorzugsweise mithilfe des Formulars für Strom oder Gas.
Die Versorger und Netzbetreiber stellen Ihnen auch (insbesondere auf ihrer Internetseite) ein Antragsformular für eine Entschädigung zur Verfügung.
Wir weisen Sie auf die Tatsache hin, dass jeglicher Antrag innerhalb der bindenden Fristen eingereicht muss, die von der wallonischen Gesetzgebung vorgesehen und die auf dem Formular angeführt sind.
Eine Kopie dieses ersten Vorgehens ist dem Beschwerdeformular verpflichtend beizufügen.
Keine antwort / unbefriedigende antwort
Ihr Vorgehen in einem
Widerspruchsfall zu Entschädigungen folgt auf:
- Entweder den Erhalt einer unbefriedigenden Antwort oder einer Ablehnung des betreffenden Akteurs
- Oder eine fehlende Antwort des betreffenden Akteurs.
Formular ausfüllen
Das Formular für Widersprüche zu Entschädigungen muss bei Einreichung Ihrer Anfechtung beim SRME unbedingt ausgefüllt und unterzeichnet sein.
Bearbeitung durch SRME
ie Kompetenzen des Regionalen Mediationsdienstes für Energie variieren je nach betreffender Entschädigung. Diese werden auf dem hier herunterladbaren Formular kurz beschrieben und werden von den Strom- und Gasdekreten geregelt, deren Bestimmungen Sie hier finden.
Und konkret?
Procédure générale :
(Notez que ces délais réglementaires sont communiqués à titre indicatif et que ceux-ci peuvent, en pratique, être plus courts ou plus longs notamment en fonction de la complexité du dossier et/ou de la charge de travail du SRME.)
Procédure pour les cas de dommages et les cas d'interruption de fourniture de +6h :
(Notez que ces délais réglementaires sont communiqués à titre indicatif et que ceux-ci peuvent, en pratique, être plus courts ou plus longs notamment en fonction de la complexité du dossier et/ou de la charge de travail du SRME.)
Entschädigungsfälle
Unbeschadet der Anwendung der gemeinrechtlichen Haftpflicht führt die wallonische Gesetzgebung jene Fälle an, in denen der Versorger oder der Netzbetreiber verpflichtet ist, den Endkunden, der im Rahmen der Versorgung und/oder der Energieverteilung eine Störung erlitten hat, zu entschädigen.
Für alle unten angeführten Entschädigungsfälle ist der indexierte Betrag der Entschädigung angeführt
- Unregelmäßige Unterbrechung Ihrer Strom- oder Gasversorgung
- Außerplanmäßige Unterbrechung der Stromversorgung von mehr als 6 Stunden
- Schaden infolge eines im Stromnetz aufgetretenen Vorfalls
- Verzögerung der Arbeiten zum Anschluss an das Verteilnetz
- Verzögerung beim Wechsel des Strom- und/oder Gasversorgers
- Fehler bei einer bereits beglichenen Strom- und/oder Gasrechnung
- Sie stellen eine Verzögerung bei der Bearbeitung eines Antrags auf Inbetriebsetzung einer Fotovoltaikanlage und bezüglich des Rechts auf Entschädigung fest
Betroffene Energieform(en) Strom Gaz
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Energieversorger oder Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB)
Beispiele
- Ihr VNB wird beauftragt, die Stromversorgung Ihres Nachbarn zu unterbrechen, aber der Techniker unterbricht versehentlich Ihre Versorgung.
- Ihr Versorger leitet ein Verfahren bei Nichtzahlung ein, bei dem der Einbau eines Budgetzählers abgelehnt wird und es daher zu einer Unterbrechung der Versorgung kommt, obwohl Sie nachweislich nicht mit Ihren Zahlungen im Verzug sind.
Höhe der Entschädigung (nicht indexiert)
Pauschale Entschädigung in Höhe von 125 Euro pro Tag, an dem die Versorgung unterbrochen ist, bis zur Wiederherstellung der Versorgung (VNB) oder bis zur Beantragung der Wiederherstellung der Versorgung (Versorger), bis zu einer Obergrenze von 1 875 Euro (15 Tage). Die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung gehen ebenfalls zu Lasten des für die Unterbrechung Verantwortlichen.
Was müssen Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular für Strom oder Gas per Einschreiben an Ihren VNB oder an Ihren Energieversorger, je nachdem, wer der Verantwortliche der Unterbrechung ist und zwar innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Auftreten der Versorgungsunterbrechung. Ihr VNB oder Ihr Energieversorger bestätigt, dass er für die Unterbrechung der Energieversorgung und deren Dauer verantwortlich ist, und überweist Ihnen die pauschale Entschädigung innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Eingang Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto.
Was können Sie tun, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen Ihres Antrags keine Antwort erhalten oder Ihnen die Entschädigung verweigert wird?
Sie können sich an den regionalen Mediationsdienst für Energie wenden, und zwar innerhalb der 3 Monate, die auf das Einreichen Ihres Entschädigungsantrags folgen.
Seit mehr als 6 aufeinanderfolgenden Stunden werden Sie nicht mehr mit Strom versorgt, ohne dass Sie vorher hierüber informiert wurden
Betroffene Energieform(en) Strom
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB)
Beispiel
Sie stellen fest, dass Sie seit mindestens 6 aufeinanderfolgenden Stunden nicht mehr mit Strom versorgt werden und dass Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) Ihnen diese längere Unterbrechung nicht angekündigt hat.
Höhe der Entschädigung (nicht indexiert)
Pauschale Entschädigung in Höhe von 100 Euro für jede über sechs Stunden hinausgehende Unterbrechung der Stromversorgung.
Was können Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular per Einschreiben innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Auftreten der Versorgungsunterbrechung an Ihren VNB. Ihr Netzbetreiber bestätigt, dass er für die Unterbrechung der Versorgung und deren Dauer verantwortlich ist, und überweist Ihnen die pauschale Entschädigung innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Eingang Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto.
Was können Sie tun, wenn Ihr VNB seine Verantwortung abstreitet (und sich auf höhere Gewalt beruft oder gegen die Dauer und Ursache der Unterbrechung der Stromversorgung Einwände erhebt)?
Im Falle eines Streits über die Dauer oder den Ursprung der Unterbrechung können Sie die Angelegenheit an die CWaPE weiterleiten, die innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Tag, an dem der Antrag von der CWaPE für zulässig erklärt wurde, eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit abgeben wird. Zur Vermeidung der Unzulässigkeit wird die Beschwerde bei der CWaPE innerhalb einer Frist von maximal 1 Jahr ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung oder in Ermangelung einer Entscheidung ab dem letzten Datum, an dem der Netzbetreiber über den Entschädigungsanspruch zu entscheiden hatte, eingereicht.
Betroffene Energieform(en) Strom
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Netzbetreiber (VNB oder ELIA)
Beispiel
Infolge einer Überspannung im Stromnetz oder infolge einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung ist Ihr Gefrierschrank/Ihre Gefriertruhe außer Betrieb und Ihnen entsteht der Verlust des gesamten Inhalts.
Höhe der Entschädigung
Bei direkten Sachschäden erfolgt die Entschädigung auf der Grundlage der Kaufbelege mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro und bis zu einer Obergrenze von 2 000 000 Euro pro schadenverursachendem Ereignis. Im Falle von „grober Fahrlässigkeit,“ seitens des Netzbetreibers oder bei direkten Personenschäden wird Entschädigung in vollem Umfang geleistet.
Was müssen Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular per Einschreiben innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Auftreten des Schadens oder der Kenntnisnahme des Schadens, in diesem Fall höchstens 6 Monate nach dem Auftreten des Schadens, an Ihren Verteilnetzbetreiber (VNB). Diesem Formular müssen Nachweise für den aufgetretenen Schaden und dessen Höhe beigefügt werden (Rechnungen, Fotos…). Ihr VNB bestätigt Ihnen innerhalb von 15 Kalendertagen den Eingang Ihres per Einschreiben gestellten Antrags und teilt Ihnen innerhalb von 60 Kalendertagen nach der Eingangsbestätigung seine Antwort mit. Wenn der Netzbetreiber bestätigt, dass er verantwortlich ist, überweist er Ihnen den Entschädigungsbetrag spätestens 6 Monate nach dem Auftreten des Schadens.
Was können Sie tun, wenn Ihr Netzbetreiber seine Verantwortung oder die Art der Fahrlässigkeit abstreitet (grobe oder nicht)?
Sie können in diesem Fall die Angelegenheit vor Gericht bringen oder sich in Bezug auf die Art des Fehlverhaltens an die CWaPE wenden, die innerhalb von 60 Kalendertagen nach der Anrufung eine Stellungnahme zu der Angelegenheit abgeben wird. Zur Vermeidung der Unzulässigkeit wird die Beschwerde bei der CWaPE innerhalb einer Frist von maximal 1 Jahr ab dem Datum der Zustellung der angefochtenen Entscheidung oder in Ermangelung einer Entscheidung ab dem letzten Datum, an dem der Netzbetreiber über den Entschädigungsanspruch zu entscheiden hatte, eingereicht.
Sie ziehen in eine neue Wohnung/ ein neues Haus ein und die Arbeiten zum Anschluss an das Netz wurden nicht in der Frist ausgeführt, die gemäß Vorschrift vorgesehen ist
Betroffene Energieform(en) Strom Gaz
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Netzbetreiber
Beispiel
Sie beantragen bei Ihrem VNB, dass Ihre Wohnung/Ihr Haus an das Strom- und/oder Gasnetz angeschlossen wird. Die maximale Dauer der Arbeiten wurde entsprechend der gesetzlichen Regelung festgelegt und ist in dem von Ihnen angenommenen Angebot aufgeführt, aber der Anschluss ist nach Ablauf dieser Frist noch nicht eingerichtet.
Höhe der Entschädigung (nicht indexiert)
Pauschale Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Tag ab Überschreitung der vorgesehenen Frist für den Anschluss. Pauschale Entschädigung in Höhe von 50 bis 100 Euro für gewerbliche Kunden.
Was können Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular für Strom oder Gas per Einschreiben innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Überschreitung der vorgesehenen Anschlussfrist an Ihren VNB. Ihr VNB überweist Ihnen die pauschale Entschädigung innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Einreichen Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto.
Im Notfall (z.B.: Winterperiode, Ausfall der Heizung infolge der Verzögerung beim Anschluss an das Gasnetz) können Sie sich an die regionale Schiedsstelle für Energie (SRME) wenden, die Ihre Akte dann an die CWaPE weiterleitet. Letztere kann Ihrem VNB auferlegen, den Anschluss innerhalb der von ihr festgelegten Frist einzurichten, andernfalls wird eine verwaltungsbehördliche Geldstrafe verhängt.
Was können Sie tun, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen Ihres Antrags keine Antwort erhalten oder Ihnen die Entschädigung verweigert wird?
Sie können sich an den regionalen Mediationsdienst für Energie wenden, und zwar innerhalb der 3 Monate, die auf das Einreichen Ihres Entschädigungsantrags folgen.
Sie wechseln den Energieversorger, aber aufgrund eines verwaltungstechnischen Fehlers findet der Wechsel nicht am vorgesehenen Datum statt
Betroffene Energieform(en) Strom Gaz
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Energieversorger oder Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB)
Beispiel
Sie schließen mit einem neuen Versorger einen Vertrag über Strom- und/oder Gasversorgung ab, der am 1.11.2013 in Kraft tritt. Nach diesem Datum stellen Sie jedoch fest, dass Ihnen Ihr ehemaliger Versorger weiterhin Vorauszahlungsrechnungen schickt (monatlich oder vierteljährlich) und Sie keine Rechnung vom neuen Versorger erhalten.
Höhe der Entschädigung (nicht indexiert)
Pauschale Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Monat der Verzögerung ab dem vorgesehenen Datum des Versorgerwechsels.
Was müssen Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular für Strom oder Gas per Einschreiben innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Kenntnisnahme des Fehlers beim Verfahren des Versorgerwechsels an Ihren neuen Energieversorger Ihr Energieversorger entschädigt Sie innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Eingang Ihres Antrags.
Was können Sie tun, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen Ihres Antrags keine Antwort erhalten oder Ihnen die Entschädigung verweigert wird?
Sie können sich an den regionalen Mediationsdienst für Energie wenden, und zwar innerhalb der 3 Monate, die auf das Einreichen Ihres Entschädigungsantrags folgen.
Betroffene Energieform(en) Strom Gaz
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Energieversorger
Beispiele
- Sie bezahlen Ihre jährliche Regularisierungsrechnung bzw. Ihre Abschlussrechnung, stellen aber danach einen Fehler beim Rechnungsbetrag fest.
- Sie bezahlen Ihre monatliche Rechnung, obwohl Sie keinen Vertrag (mehr) mit diesem Versorger haben.
- Fall a) Ihr Versorger antwortet Ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen Ihrer Beschwerde per Einschreiben.
- Fall b) Ihr Versorger bestätigt den Fehler bei der Rechnung, erstattet Ihnen aber den entsprechenden Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen ab der Anerkennung des Fehlers zurück.
Höhe der Entschädigung
Betrag entspricht dem Verbrauch eines Monats im laufenden Jahr. Das bedeutet konkret: Wenn Sie monatlich eine Anzahlungsrechnung begleichen, entspricht die Entschädigung diesem Rechnungsbetrag.
Was können Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular für Strom oder Gas per Einschreiben an Ihren Versorger, und zwar innerhalb von 30 Kalendertagen ab der Überschreitung der vorgesehenen Beantwortungsfrist des Versorgers. Ihr Versorger überweist Ihnen die Entschädigung innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Einreichen Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto.
Was können Sie tun, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen Ihres Antrags keine Antwort erhalten oder Ihnen die Entschädigung verweigert wird?
Sie können sich an den regionalen Mediationsdienst für Energie wenden, und zwar innerhalb der 3 Monate, die auf das Einreichen Ihres Entschädigungsantrags folgen.
Sie stellen eine Verzögerung bei der Bearbeitung eines Antrags auf Inbetriebsetzung einer Fotovoltaikanlage und bezüglich des Rechts auf Entschädigung fest
Betroffene Energieform(en) Strom
Mutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB)
Beispiel
Sie haben einen Antrag auf Inbetriebsetzung Ihrer Fotovoltaikanlage (P < oder = 10 kVA im NS-Netz) und bezüglich des Rechts auf Entschädigung (umgekehrter Zähler) eingereicht, aber Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) hat Ihre Akte nicht innerhalb von 45 Tagen ab Einbringung Ihres vollständigen Antrags registriert.
Höhe der Entschädigung
10 Euro pro Tag der Verzögerung.
Was muss man tun, um die Entschädigung zu erhalten?
Senden Sie Ihrem VNB das Entschädigungsantragsformular per Einschreiben (auch auf der Internetseite Ihres Verteilnetzbetreibers verfügbar) und zwar innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ablauf der dem Verteilnetzbetreiber für die Bearbeitung Ihres ursprünglichen Antrags gewährten Frist. Ihr VNB bestätigt gegebenenfalls, dass er für die Verzögerung bei der Registrierung Ihrer Akte verantwortlich ist und überweist Ihnen die pauschale Entschädigung innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Eingang Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto.
Was passiert, wenn Ihr Netzbetreiber seine Verantwortung anficht?
Sie können sich an den regionalen Mediationsdienst für Energie wenden, und zwar innerhalb der 3 Monate, die auf das Einreichen Ihres Entschädigungsantrags folgen.
Antrag auf Entschädigung
Um die Zugänglichkeit seiner Dienste zu erhöhen, bietet Ihnen der SRME die Möglichkeit, Ihren Widerspruch zu Entschädigungen per Postweg, per Fax oder auch direkt einzubringen, indem Sie sich zur Informationsstelle begeben:
SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
(Wallonische Kommission für Energie)
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
Das hier herunterladbare Formular ermöglicht es Ihnen, den Regionalen Mediationsdienst für Energie im Rahmen einer Anfechtung gegenüber Ihrem Energieversorger oder Ihrem Netzbetreiber bezüglich der Bearbeitung eines Antrags auf Entschädigung für eine Tatsache, die für Sie nach dem 1. Januar 2009 eingetreten ist, anzurufen.
Dieses Formular kann erst ausgefüllt werden, nachdem ein Antrag auf Entschädigung (per Einschreiben) ohne Erfolg beim für den Schaden Verantwortlichen (Netzbetreiber oder Versorger) eingereicht wurde.
Die Kompetenzen des Regionalen Mediationsdienstes für Energie variieren je nach betreffender Entschädigung. Diese werden auf dem hier herunterladbaren Formular kurz beschrieben und werden von den Strom- und Gasdekreten geregelt, deren Bestimmungen Sie hier finden.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie Ihren Widerspruch schriftlich an unseren Dienst richten. Dessen Angaben lauten:
CWaPE - Service régional de médiation pour l'énergie
route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
Fax : 081/33.08.11 (z. H. des Regionalen Mediationsdienstes für Energie)
Courriel : srme@cwape.be
Beispiele für Dateien
Im Rahmen bestimmter Widerspruchsfälle zu Entschädigungen sind die CWaPE oder der SRME dazu berechtigt, Stellungnahmen vorzulegen, deren Gegenstand und Reichweite je nach den in den Strom- und Gasdekreten angeführten Annahmen abweichen.
Die Stellungnahme der CWaPE oder des SRME stellt ein Element dar, welches es sowohl ermöglicht, bestimmte Elemente der Anfechtung zu objektivieren (Dauer oder Ursprung einer Versorgungsunterbrechung, Art eines eventuell begangenen Fehlers) als auch gegebenenfalls den Verantwortlichen für einen Fehler oder eine Verspätung zu bestimmen, welcher zur Zahlung einer in den Dekreten festgelegten Pauschalentschädigung verpflichtet ist.
In dieser Rubrik veröffentlicht der SRME Beispiele für Stellungnahmen.
Die hier veröffentlichten Dokumente dienen dazu, ein konkreteres Verständnis der Kompetenzen des SRME und der Art und Weise, wie er Widerspruchsfälle zu Entschädigungen bearbeitet, zu ermöglichen.
Wir weisen Sie auf die Tatsache hin, dass faktische oder gesetzliche Umstände jedes einzelnen vorliegenden Falles zu Schlussfolgerungen führen können, die sich von ähnlichen Problemstellungen unterscheiden. Daher kann aus einem bereits beim SRME bearbeiteten analogen Fall keinerlei Garantie bezüglich des Ausgangs einer Beschwerde abgeleitet werden.
Wir möchten abschließend festhalten, dass diese Veröffentlichungen anonym gehalten und dabei einige Absätze aus didaktischen Gründen und aus Gründen der Vertraulichkeit gestrichen wurden.