Gasumstellung
Die Zusammensetzung von Erdgas unterscheidet sich von einer Lagerstätte zur anderen. In Belgien werden mehrere Gase mit unterschiedlicher Zusammensetzung, die zu zwei großen Familien gehören, übertragen und verteilt. Man spricht von
- „energiearmem“ oder „L“-Gas, also mit niedrigem Brennwert, wenn es sich um Gas aus der niederländischen Lagerstätte Slochteren handelt, das seit 1966 verteilt wird
- von „energiereichem“ oder „H“-Gas, also mit höherem Brennwert bei den Gasen aus der Nordsee oder anderen Ländern (Norwegen, Russland, Katar, Nigeria etc.).
In unserem Land verbrauchen 1,6 Millionen Haushalte und Unternehmen „energiearmes“ Erdgas aus den nördlichen Niederlanden, darunter 110.000 Verbraucher in der Wallonie, hauptsächlich in Wallonisch-Brabant und den Randgebieten. Die Reserven mit „energiearmem“ Gas gehen zur Neige und die niederländischen Behörden haben entschieden, ihre Exporte dieses Gases zu reduzieren und 2030 vollständig einzustellen. Das „energiearme“ Gas wird dann durch „energiereiches“, aus anderen Teilen der Welt importiertes Gas ersetzt.
Diese Umstellung erfolgt von 2018 bis 2029 in Belgien und genauer gesagt von 2018 bis 2024 für die Wallonie.
- Siehe Erlass der wallonischen Regierung vom 25. Januar 2018
- Siehe Bericht der CWaPE vom 6. Juni 2019 über die Evaluierung der Kommunikationspläne – Umstellung 2019
Wer ist betroffen
Im Jahr 2017 nutzte einer von zwei belgischen Erdgas-Verbrauchern bereits energiereiches Gas.
Nur Kunden mit Wohnsitz in Brüssel und in bestimmten Gemeinden der Provinzen Antwerpen, Limburg, Flämisch-Brabant, Wallonisch-Brabant, Lüttich, Hennegau und Namur müssen noch auf energiereiches Gas umstellen.
Source : Synergrid - 2017
Um zu erfahren, ob Ihre Gemeinde bereits mit energiereichem Gas versorgt wird oder ob sie noch umgestellt werden muss, besuchen Sie: www.legazchange.be
Wann wird die Umstellung durchgeführt?
Jedes Jahr werden mehrere Gemeinden von den Gas-Verteilnetzbetreibern umgestellt.
Die Umstellungsarbeiten beginnen 2018 und dauern bis 2029 an. Ein vorläufiger Zeitraum ist auf der Internetseite Ihres Verteilnetzbetreibers verfügbar. Für die Wallonie beginnt die Umstellung 2018 und sollte 2024 beendet sein.
Startdatum |
VNB |
Betroffene Gemeinden |
---|---|---|
1. Juni 2018 |
RESA |
Berloz, Geer, Hannut, Waremme |
1. Juni 2019 |
ORES |
Chastre, Gembloux, Hélécine, Incourt, Jodoigne, Lincent, Mont-Saint-Guibert (Corbais), Orp-Jauche, Perwez, Sombreffe, Walhain |
1. Juni 2020 |
ORES |
Soignies, Braine-Le-Comte (nur folgende Straßen: Allée de Salmonsart, Allée André Lieds, Chemin de la ferme du garde) |
Mitte 2021 |
ORES |
Braine-le-Comte (ausgenommen die Ortschaften Hennuyères und Ronquières, die grundsätzlich 2024 umgestellt werden), Ecaussines, Seneffe |
2022 bis 2024 |
ORES |
Siehe Internetseite des VNB |
Wann und wie werden Sie benachrichtigt?
Wenn Sie betroffen sind, benachrichtigen Sie Ihr Verteilnetzbetreiber und Ihr Gasversorger rechtzeitig.
Es ist wichtig, auf diese Benachrichtigung zu achten, weil auch Sie hier eine Rolle einnehmen!
Was geschieht konkret? Was müssen Sie tun?
Was geschieht konkret?
Zunächst müssen Sie von einem zugelassenen Techniker die Kompatibilität all Ihrer Gasanlagen mit energiereichem Erdgas überprüfen lassen und, falls erforderlich, die Abstimmung für diesen Gas-Typ vornehmen lassen. Für diesen Vorgang sind Sie zuständig.
In einigen Fällen – etwa bei einem von fünf Kunden – muss Ihr Verteilnetzbetreiber den Druckregler (Begrenzer), der sich auf Höhe Ihres Gaszählers befindet, anpassen. Diese Anpassung ist kostenlos, aber aus Sicherheitsgründen verpflichtend.
In anderen Fällen ist dieser Vorgang nicht erforderlich, weil der Netzbetreiber die Einstellung direkt in der Kabine der Gemeinde vornehmen kann. Ihr Verteilnetzbetreiber hält Sie über Ihre persönliche Situation auf dem Laufenden. Sie müssen nichts tun außer ihm den Zugang zu Ihrem Zähler zu ermöglichen, wenn Sie betroffen sind.
Was müssen Sie tun?
Sobald Sie von Ihrem Verteilnetzbetreiber und/oder Ihrem Gasversorger benachrichtigt werden, lassen Sie all Ihre Gasanlagen von einem zugelassenen Techniker überprüfen.
Kontaktieren Sie ihn rechtzeitig, damit Sie diese Überprüfung mit der nächsten verpflichtenden regelmäßigen Kontrolle Ihres Heizkessels verbinden können.
Was ist mit meinen Anlagen?
Können alle Anlagen mit energiereichem Gas funktionieren?
Gasanlagen, die nach 1978 gebaut wurden, sind im Allgemeinen mit energiereichem Gas kompatibel, müssen aber manchmal angepasst werden, um korrekt und sicher zu funktionieren.
Anlagen, die vor 1978 gebaut wurden, oder Anlagen, die außerhalb Belgiens gekauft wurden, sind im Allgemeinen nicht mit energiereichem Gas kompatibel und müssen in den meisten Fällen ausgetauscht werden.
Warum ist es unerlässlich, Ihre Gasanlagen überprüfen zu lassen?
Eine Anlage, die mit energiereichem Gas nicht kompatibel oder schlecht eingestellt ist, funktioniert mit diesem Typ von Gas nicht optimal. Es kann etwa vorkommen, dass sie mehr CO produziert, mehr Gas verbraucht oder schneller Schaden nimmt.
Eine Anlage in schlechtem Betriebszustand ist teurer, schlecht für die Umwelt und kann unter Umständen Ihre Gesundheit schädigen.
Wer kann die Überprüfung Ihrer Gasanlagen vornehmen?
Die Überprüfung und die etwaige Einstellung all Ihrer Anlagen muss einem zugelassenen Techniker übertragen werden. Dies kann sein:
- ein in Ihrer Region im zugelassener Techniker im Rahmen der verpflichtenden regelmäßigen Kontrolle der Heizkessel (GI- oder GII-Techniker);
- ein Techniker des Herstellers Ihrer Anlage;
- ein Techniker oder ein Vertragshändler des Herstellers Ihrer Anlage.