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Clone of Meine Rechnung verstehen

Die Rechnungen werden von Ihrem Energieversorger ausgestellt: Der Versorger bestimmt die Gesamtkosten, die mit Ihrem Strom- oder Gasverbrauch in Verbindung stehen, sowie die in vier Gruppen aufgeteilten Kosten und übermittelt anschließend die berechneten Beträge an verschiedene Marktteilnehmer. Bestandteile der Rechnung

Die Energierechnungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten Ihrer geschäftlichen Beziehung mit Ihrem Versorger ausgestellt und tragen unterschiedliche Bezeichnungen. 

Die Vorschussrechnungen sind Rechnungen, die im Allgemeinen monatlich verschickt werden und es ermöglichen, die Bezahlung Ihres Jahresverbrauchs aufzuteilen. 

Die Rechnung zur Regularisierung oder Jahresrechnung wird mindestens einmal pro Jahr verschickt. Sie dient dazu, die Differenz zwischen den Beträgen, die Sie bereits über Ihre Vorschussrechnungen bezahlt haben, und dem Betrag, den Sie für Ihre Energieversorgung schulden – ein Betrag, der auf Grundlage der Daten Ihres tatsächlichen Verbrauchs berechnet wird – auszugleichen. 

Die Abschlussrechnung wird verschickt, wenn Ihr Vertrag oder Ihre geschäftliche Beziehung mit Ihrem Versorger endet. Sie ermöglicht es, Ihr Konto auszugleichen. 
 


Wie viel Zeit habe ich, um eine Rechnung zu bezahlen? 

Ihr Versorger muss Ihnen eine Frist von mindestens 15 Tagen für die Bezahlung Ihrer Rechnungen einräumen 

Wenn diese Frist jedoch zu kurz ist, zögern Sie nicht, Ihren Versorger zu kontaktieren, um gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden. 


Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle?

Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen, muss Ihr Energieversorger die folgenden Schritte befolgen:

  • Ihnen eine Frist von mindestens 15 Tagen für die Bezahlung Ihrer Rechnungen einräumen;
  • Ihnen ein Erinnerungsschreiben übermitteln, welches Ihnen eine weitere Frist von zehn Tagen für die Bezahlung zugesteht;
  • Ihnen ein Mahnschreiben übermitteln, welches Sie auffordert, Ihre Schulden innerhalb einer Frist von 15 Tagen zu begleichen;
  • Wenn Ihre Schulden mindestens 100 € (oder 200 €, wenn es sich um eine kombinierte Strom- und Gasrechnung handelt) betragen und wenn Sie nicht auf das Erinnerungsschreiben reagiert haben, muss Ihr Versorger Sie darüber informieren, dass er den Einbau eines Budgetzählers bei Ihrem Verteilnetzbetreiber beantragen wird;
  • Ihr Verteilnetzbetreiber schickt Ihnen anschließend ein Schreiben, in welchem Ihnen der Tag seines Besuchs für den Einbau eines Budgetzählers angekündigt wird; Wenn Sie beim Besuch des Verteilnetzbetreibers abwesend sind oder wenn Sie den Einbau eines Budgetzählers verweigern, informiert Ihr Verteilnetzbetreiber Ihren Versorger darüber. Dieser kann dann die Abschaltung Ihrer Versorgung beantragen;
  • Wenn Sie Ihren Versorger nicht kontaktieren und Ihre Schulden nicht begleichen, kann Ihre Versorgung abgeschaltet werden.

Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie rasch Ihren Versorger oder Ihr ÖSHZ, um gemeinsam eine Lösung zu finden.