Dokument der Energieübernahme
Ein Dokument der Energieübernahme ist ein Formular, welches ausgefüllt werden muss, wenn eine Person in ihrem Namen die Strom- und/oder Erdgasversorgung in einer Behausung übernimmt, etwa im Rahmen eines Umzugs, beim Verkauf eines Hauses oder auch nach einer Scheidung oder einem Todesfall.
Achtung: Das Dokument der Energieübernahme ist kein Vertrag. Es dient nicht dazu, den Vertrag einer anderen Person zu übernehmen. Bei Ihrem Einzug können Sie entweder einen neuen Vertrag für Strom oder Erdgas abschließen oder Ihren Versorgungsvertrag mit Ihrer neuen Adresse fortführen. Über den folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen: Umzug
Bei einem Umzug muss ein Dokument der Energieübernahme sowohl für die alte, als auch für die neue Adresse ausgefüllt werden. Das Dokument muss in zwei Exemplaren erstellt werden: ein Exemplar für den früheren Bewohner und eines für den Übernehmenden. Danach übermitteln Sie schnellstmöglich das Dokument der Energieübernahme an Ihren Energieversorger – auch, wenn der neue/alte Mieter oder der Inhaber Ihnen gegenüber angeben, dass sie die Schritte ihrerseits absolviert haben.
Das Dokument ist rechtsverbindlich. Im Falle einer nachfolgenden Streitigkeit bezüglich der abgelesenen Indizes kann der Energieversorger dieses Dokument als Nachweis fordern.. Obwohl bestimmte Versorger es ermöglichen, die Details eines Umzugs telefonisch zu regeln, wird dennoch ausdrücklich empfohlen, stets ein Dokument der Energieübernahme auszufüllen. Wenn das Dokument an den Versorger geschickt wird, wird empfohlen, die Kopie zu senden und das Original aufzubewahren.
In Belgien sind alle Energieversorger dazu verpflichtet, das Dokumente der Energieübernahme zu akzeptieren. Das Dokument kann beim Versorger angefordert oder auf seiner Webseite heruntergeladen werden.
Es gibt zwei Typen von Dokumenten der Energieübernahme, die für ganz Belgien gültig sind:
Gesetzliche Referenzen
- Vereinbarung für den Verbraucher auf dem Strom- und Gasmarkt. Diese Vereinbarung sieht genaue Maßnahmen bezüglich der Rechnungen vor (Punkt 3.1)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Strommarkt (Artikel 3bis und 22bis)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 30. März 2006 über die Verpflichtungen öffentlichen Dienstes im Gasmarkt (Artikel 3bis und 23bis)
- Ministerialerlass vom 3. März 2008 zur Festlegung des Regulierungsverfahrens, das bei einem Umzug vorgesehen ist