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Welcher Zähler für einen Prosumer?

Die klassischen elektromechanischen Zähler haben ausgedient: Die Verteilernetzbetreiber ersetzen derzeit nach einem vorgegebenen Plan die klassischen Zähler durch intelligente Zähler, sogenannte Smart Meter.

Es ist derzeit nicht obligatorisch, seinen klassischen Zähler bei einer bestehenden Anlage austauschen zu lassen. Wenn der VNB jedoch den Austausch des Zählers vorschlägt, ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich, sich dem Einbau eines Smart Meters zu widersetzen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, der Aktivierung der Kommunikationsfunktion zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Einbau des Smart Meters erfolgen.

Bei einer nach dem 1. Januar 2024 zertifizierten Anlage mit einer Leistung von weniger als 10 kVA wird jedoch SYSTEMATISCH ein Smart Meter installiert und wird SYSTEMATISCH die Kommunikationsfunktion aktiviert.


Was ist der Unterschied zwischen einem Smart Meter und einem Zweirichtungszähler ?

Ein Zweirichtungszähler oder bidirektionaler Zähler ist ein Zähler, der es ermöglicht, die aus dem Netz entnommene und die in das Netz eingespeiste Energie separat zu messen.

Ein Smart Meter ist ein Zweirichtungszähler/bidirektionaler Zähler, der mit einer Kommunikationsschnittstelle ausgestattet ist und neue Funktionen bringt. Er kann zudem elektronische Nachrichten empfangen oder versenden (z. B. Informationen über den Zustand des Zählers und des Netzes, Zählerablesung etc.) und aus der Ferne durch den Netzbetreiber gesteuert werden (z. B. Schließung/Genehmigung für Öffnung, Leistungsmodulation, Verwaltung der Vorauszahlung etc.).

Das Smart Meter hat viele Vorteile :

  • Das Smart Meter bietet mehr Funktionen und mehr Daten für den Benutzer (wie etwa die Historie des Verbrauchs und der Produktion je 1/4 h, welche es den Prosumern ermöglicht, ihren Eigenverbrauch zu optimieren).
  • Ein Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung getrennt misst, schafft für Prosumer einen Anreiz, mehr Energie zu dem Zeitpunkt zu nutzen, an dem sie von ihrer Produktionsanlage erzeugt wird, und somit mehr selbst zu verbrauchen. Dieser erhöhte Eigenverbrauch führt einerseits zu einer niedrigeren Rechnung für den Prosumer und andererseits dazu, dass mehr erneuerbare Energien in das Verteilernetz integriert werden können, ohne dass zusätzliche Investitionen in das Verteilernetz erforderlich sind. Der Vorteil ist also ein doppelter: für den Prosumer und für die Allgemeinheit.
  • Ein Zähler, der die Entnahme und die Einspeisung getrennt misst, ermöglicht dem Prosumer ein Tarif, das genauer auf seine tatsächliche Nutzung des Netzes kalibriert ist.
  • Ein Smart Meter ist für einen VNB derzeit die beste Möglichkeit, die Selbstabschaltung von Wechselrichtern erkennen zu können.

 

Komme ich mit einem Smart Meter weiterhin in den Genuss des Ausgleichs ?  

  • Ja, vorausgesetzt, dass Ihre Photovoltaikanlage vor dem 1. Januar 2024 zertifiziert wurde oder dass die Leistung der Anlage nach einer Änderung, die nach dem 1. Januar 2024 vorgenommen wurde, die ursprüngliche Leistung um nicht mehr als 1 kW übersteigt.
  • Der Smart Meter ändert nichts an der Tatsache, dass der Zähler „rückwärts läuft“. Zwar läuft ein Smart Meter nicht mechanisch rückwärts, doch werden die erzeugten kWh sehr wohl auf Ihrer Rechnung abgezogen. Achtung: der Ausgleich, also die Löschung der erzeugten kWh, betrifft nur den Energie-Bereich (commodity) der Rechnung, nicht die Netzkosten.
  • Das Ausgleichsprinzip gilt bis zum 31. Dezember 2030 für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 zertifiziert wurden oder für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 geändert wurden, wobei deren Endleistung die ursprüngliche Leistung jedoch um nicht mehr als 1 kW übersteigt.

Zähler austauschen

Falls Sie Ihren Einrichtungszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzen wollen, muss Ihr Antrag bei Ihrem Verteilnetzbetreiber eingebracht werden 

Die Frist zwischen der Einbringung eines Antrags auf Austausch eines Einrichtungszählers durch einen Zweirichtungszähler oder einen intelligenten Zähler und dem effektiven Austausch des Zählers kann je nach Anzahl der zu bearbeitenden Anträge variieren. Der Antrag muss daher rechtzeitig beim VNB eingehen, damit der Austausch des Zählers zum vom Prosumer gewünschten Datum erfolgen kann. 

Die Prosumer kommen in den Genuss des Ausgleichs (siehe Mitteilung über die Anwendung des Ausgleichs, Mitteilung über die Anwendung des Ausgleichs ). Beim Ausgleich geht es darum, von seinem eigenen Verbrauch über einen Zeitraum zwischen zwei Zählerablesungen die im gleichen Zeitraum in das Netz eingespeiste Energie abziehen zu dürfen, selbst wenn der Verbrauch und die Einspeisung zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgt sind. Im Allgemeinen wird der Ausgleich auf Jahresbasis berechnet. Im Falle eines technischen Eingriffs, der auf Initiative des Prosumers am Anschluss – insbesondere bei einem Austausch des Einrichtungszählers durch einen Zweirichtungszähler – zwischen zwei Zählerablesungen  durchgeführt wird, wird die Jahresberechnung aufgeteilt und der Ausgleich gilt für jeden Zeitraum. Dies kann zu einem teilweisen „Verlust“ der Produktion und einer Berechnung des entsprechenden Verbrauchs führen. 

Sie werden deshalb aufgefordert, den Antrag auf Austausch des Zählers möglichst zeitnah zur jährlichen Ablesung zu planen, um den Verlust eines Teils der während des Zeitraumes bis zum Austausch verzeichneten Produktion zu vermeiden, da die Produktion dieses Zeitraumes nicht zum Ausgleich mit dem Verbrauch eines ganzen Jahres genutzt werden kann.
 

Austausch auf Initiative des VNB

Den Verteilernetzbetreibern wurden von der wallonischen Regierung Ziele vorgegeben: Sie müssen bis zum 31. Dezember 2029 bei 80 % der Prosumer mit einer entwickelbaren elektrischen Nettoerzeugungsleistung von mindestens 5 kWe Smart Meter installieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Dekret vom 19. Juli 2018 insbesondere über den Einsatz intelligenter Zähler.

Der Zähleraustausch, der auf Initiative des Verteilernetzbetreibers im Rahmen des Austauschplans durchgeführt wird, erfolgt kostenlos. Dies gilt auch für den Austausch des Zählers auf Wunsch des Prosumers. Siehe FAQ „Wie viel kostet ein Smart Meter?“ 

Kalender

Gemäß dem Dekret vom 19. Juli 2018 über den Einsatz intelligenter Zähler müssen die Verteilnetzbetreiber in der Lage sein, bis spätestens 1. Januar 2023 intelligente Zähler bei den Netzbenutzern, die dies beantragen, einzubauen.  

Das Dekret sieht zudem vor, dass die Verteilnetzbetreiber vor dem 31. Dezember 2029 intelligente Zähler bei 80 % der Prosumer, deren entwickelbare elektrische Nettoleistung bei oder über 5 kWe liegt, installieren haben müssen.

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