Wir weisen Sie darauf hin, dass ein erster schriftlicher Ausgleichsversuch (Brief, Fax oder E-Mail) an den Versorger und / oder den VNB vor Einreichung Ihrer Beschwerde erfolgt sein muss. Eine Kopie dieses ersten Vorgehens ist dem Beschwerdeformular verpflichtend beizufügen. AUSGENOMMEN in Notfällen (drohende oder bereits durchgeführte Abschaltung).
Sollte dieser Schritt noch nicht erfolgt sein, finden Sie dafür auf unserer Website Muster-Schreiben. Diese könnten für Sie hilfreich sein, um Ihre Beschwerde an den betreffenden Akteur zu verfassen.