Intelligenter Zähler
Die intelligenten Zähler – auch smarte Zähler genannt – werden bald unsere alten elektromechanischen Zähler ersetzen. Ein intelligenter Zähler unterscheidet sich von einem klassischen elektromagnetischen Zähler dadurch, dass die Anzeige des Zählerstandes auf einem kleinen Bildschirm erfolgt. Es gibt also keine Scheibe mehr, die sich dreht. Alle Bestandteile des intelligenten Zählers sind vollständig elektronisch. Es gibt intelligente Zähler sowohl für Strom als auch für Gas.
Ein intelligenter Zähler ist mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet, welches es Ihrem Netzbetreiber ermöglicht, einen „Dialog“ mit Ihrem Zähler zu führen. So kann er elektronische Nachrichten versenden und Befehle aus der Ferne von Ihrem Verteilnetzbetreiber empfangen.
Der Netzbetreiber kann somit mit dem Zähler interagieren, um die Verwaltung des Netzes zu unterstützen. Er ermöglicht es ihm zudem, dem Kunden neue Leistungen anzubieten (ohne Terminvereinbarung, ohne Störungen). Nennen wir einige Beispiele für Funktionen, die intelligente Zähler bieten:
- Fernablesung Ihrer Zählerstände;
- Verwaltung der Vorauszahlung für Energieverbrauch (als Ersatz für Budgetzähler);
- Öffnen oder Schließen Ihrer Energieversorgung (etwa im Falle eines Umzugs);
- Anpassung der Leistung an Ihren Anschluss;
- Wechsel der Art der Tarifgestaltung (Eintarif oder Doppeltarif);
- leichtere Erkennung von Störungen im Netz;
- Alarmsignale im Falle von versuchtem Betrug beim Zähler;
- …
All diese Funktionen sind/werden genau durch die Gesetzgebung geregelt (werden).
Wann werden die intelligenten Zähler eingebaut?
Seit 2020 haben einige Verteilnetzbetreiber den Einbau von intelligenten Zählern für Strom bei bestimmten Kunden, die dies beantragt haben, bei neuen Prosumern und bei bestimmten Kunden, die die Funktion der Vorauszahlung benötigen (als Ersatz für die Budgetzähler), begonnen.
Ab 1. Januar 2023 erfolgt der Einbau eines intelligenten Zählers für Strom systematisch* in folgenden Fällen:
- bei Kunden, die für in Zahlungsverzug befindlich erklärt wurden (als Ersatz für Budgetzähler),
- bei Kunden, deren Zähler ausgetauscht werden muss,
- bei Neubauten,
- bei Kunden, die dies anfordern.
*Wenn dies technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Spätestens mit 31. Dezember 2029, muss der Verteilnetzbetreiber das Ziel erreicht haben, 80 % intelligente Zähler für Strom in seinem Netz bei Kunden oder Anschlusspunkten installiert zu haben, welche eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Kunden, deren standardisierter Jahresverbrauch bei oder höher als 6.000 kWh liegt;
- Kunden, deren entwickelbare elektrische Nettoleistung bei oder über 5 kWe liegt;
- Ladepunkte, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Modalitäten für den Einbau der intelligenten Zähler für Gas müssen noch genau festgelegt werden.
Wie viel kostet der Einbau eines intelligenten Zählers?
Der Einbau eines intelligenten Zählers ist nur für Kunden, die einen solchen anfordern, oder auch bei Neubauten kostenpflichtig.
Im Falle eines Austauschs des Zählers, der auf Antrag des Kunden durchgeführt wird, belaufen sich die Kosten für den Einbau eines intelligenten Zählers auf 152€ (exkl. MwSt.) (Tarif 2020). Achtung: Diese Kosten können höher ausfallen, wenn der Austausch des Zählers weitere Änderungen an Ihrer elektrischen Anlage erforderlich macht. Wenn Sie ausführlichere Informationen hierzu wünschen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Verteilnetzbetreiber auf.
Es gibt Prämien, die es ermöglichen, die Kosten für den Einbau intelligenter Zähler zu senken (die Bestimmungen müssen noch genau festgelegt werden).
Kann ich den Einbau eines intelligenten Zählers verweigern?
Sie können den Einbau eines intelligenten Zählers weder verweigern, noch dessen Entfernung beantragen.
Es gibt jedoch Ausnahmen für elektrosensible Personen (die Bestimmungen müssen noch genau festgelegt werden).
Der intelligente Zähler bei einem Prosumer
Der intelligente Zähler ist ein Zweirichtungszähler. Das heißt, er ermöglicht die Messung der elektrischen Energie in zwei Richtungen. So misst er die Entnahmen aus dem Netz und gegebenenfalls die Einspeisungen separat. Die genauen Informationen über die aus dem Netz entnommene/in das Netz eingespeiste Energie sind auf dem Zähler verfügbar.
Der Einbau eines intelligenten Zählers verändert nicht die Rechte der Prosumer bezüglich des Ausgleichs.
Für ausführlichere Informationen über die Rechnungsstellung der Prosumer mit einem intelligenten Zähler siehe den folgenden : Ich bin ein Prosumer