Energiegemeinschaften und gemeinsame Nutzung von Energie

Energiegemeinschaften - Allgemeines

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und lokalen Behörden, sich zu einer gemeinnützigen Vereinigung oder Genossenschaft zusammenzuschließen, um verschiedene Aktivitäten auf dem Energiemarkt durchzuführen, darunter auch die gemeinsame Nutzung von Energie (siehe FAQ „Was ist gemeinsame Energienutzung?“).

Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:

    natürliche Personen (Haushalte usw.);  
    lokale Behörden; 
    kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).

Welche Ziele verfolgt eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft muss als Hauptziel verfolgen, „ihren Mitgliedern oder den lokalen Gebieten, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile zu verschaffen, anstatt finanzielle Gewinne zu erzielen”. 

Energiegemeinschaften - Bildung

In welcher Rechtsform sollte eine Energiegemeinschaft gegründet werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben keine bestimmte Rechtsform vor.  

Angesichts ihrer Definition und ihrer Ziele (Gemeinnützigkeit, gesellschaftliche Zwecke) erfüllen jedoch nur Genossenschaften und gemeinnützige Vereine die Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

 

Gibt es Musterstatuten für eine Energiegemeinschaft?

Nein, es gibt keine Musterstatuten für eine Energiegemeinschaft.

Die CWaPE hat jedoch Leitlinien ausgearbeitet, um einen Hinweis darauf zu geben, wie sie die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen für Energiegemeinschaften überwacht, einschließlich der Prüfung der Konformität ihrer Statuten. 

 

Wie geht man vor, um eine Energiegemeinschaft zu gründen?

Sobald eine Energiegemeinschaft gegründet wurde und bevor sie ihre Aktivitäten auf dem Strommarkt aufnimmt, muss sie bei der CWaPE angemeldet werden.  

Diese Anmeldung erfolgt durch den Vertreter der Energiegemeinschaft mittels des Musterformulars, das auf der Website der CWaPE veröffentlicht ist.   

Innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Formulars sendet die CWaPE dem Vertreter eine Empfangsbestätigung, in der sie bestätigt, ob die Anmeldung vollständig ist oder nicht. 

Welche Rolle spielt die CWaPE im Rahmen der Energiegemeinschaften?

Jede Gründung einer Energiegemeinschaft, deren Zweck eine oder mehrere Aktivitäten auf dem Strommarkt sind, muss der CWaPE vor Aufnahme ihrer Tätigkeit gemeldet werden.

Die CWaPE ist auch für die Genehmigung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Energiegemeinschaft zuständig (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Energie?“).

 

Gemeinsame Nutzung - Allgemeines

Was ist Energietauschen?

Gemeinsame Nutzung von Energie bedeutet, dass die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft oder die Bewohner eines Gebäudes die von ihnen erzeugte und gegebenenfalls gespeicherte Energie ganz oder teilweise untereinander aufteilen.

Um geteilt werden zu können, muss der erzeugte Strom in das lokale Verteilungs- oder Übertragungsnetz eingespeist und innerhalb derselben Viertelstunde von den Teilnehmern verbraucht werden.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb eines Gebäudes und der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Gemeinschaft?

Es gibt mehrere Unterschiede, nämlich:

  • Umfang

Die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes setzt voraus, dass sich die für die gemeinsame Nutzung verwendeten Produktionsanlagen und die an der gemeinsamen Nutzung beteiligten Parteien in oder auf demselben Gebäude befinden.

Was bedeutet „Teilen innerhalb eines Gebäudes“?

Es handelt sich um eine gemeinsame Nutzung innerhalb desselben Gebäudes, für die keine Energiegemeinschaft gegründet werden muss, deren Mitglieder oder Anteilseigner die Teilnehmer der gemeinsamen Nutzung sein müssten.

Unter „Gebäude” versteht man: jedes feste, überdachte und geschlossene Bauwerk, in dem sich die Teilnehmer sowie die Produktionsanlage befinden.

Es handelt sich dabei entweder um: 

Welche Energie kann geteilt werden?

  • Innerhalb einer Energiegemeinschaft

Die gemeinsam genutzte Energie muss aus Produktionsanlagen stammen, die sich im Besitz der Gemeinschaft befinden oder an denen sie ein Nutzungsrecht hat (sie ist „Produzentin“), oder aus Anlagen, die einem ihrer Mitglieder gehören (es ist „Eigenproduzent“).

Handelt es sich um eine CER, muss es sich um Strom aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie handeln, während es sich im Rahmen einer CEC entweder um erneuerbare Energie oder um fossile Energie handeln kann.

Was versteht man unter „erneuerbarer Energiequelle“?

Unter „erneuerbarer Energiequelle” versteht man jede Energiequelle außer fossilen Brennstoffen (Kohle, Erdöl, Erdgas) und spaltbaren Stoffen (Kernenergie), deren Verbrauch ihre künftige Nutzung nicht einschränkt, insbesondere Wasserkraft, Windenergie, Sonnenenergie, Erdwärme und Biomasse.

 

Kann ich den von mir erzeugten Strom an meine Nachbarn verkaufen oder weitergeben?

In diesem Fall handelt es sich um einen Peer-to-Peer-Austausch.

Ein Erlass der wallonischen Regierung ist noch erforderlich, um die operativen Modalitäten und das Genehmigungsverfahren festzulegen. Diese Art des Austauschs ist daher in der Wallonischen Region noch nicht möglich.

Derzeit ist der Energieaustausch nur in den folgenden beiden Fällen zulässig:

Gemeinsame Nutzung - in der Praxis

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Energiebündelung?

  • Für Verbraucher
    • Mitglied oder Anteilseigner einer Energiegemeinschaft sein oder sich im selben Gebäude befinden;
    • An das lokale Verteilungs- oder Transportnetz angeschlossen sein;
    • Über einen elektronischen Zähler (kommunikativer Zähler oder AMR) verfügen;
    • Auf den Ausgleich (den „rückwärts laufenden Zähler”) verzichten;
    • Für Privatkunden: Verzicht auf den Sozialtarif für den gemeinsam genutzten Stromanteil;
    • Abschluss eines Vertrags mit der Energiegemeinsc

Kann ich an einer Energieverteilung teilnehmen, wenn ich den Sozialtarif in Anspruch nehme?

Ja, Sie können an einer Energiekommune teilnehmen, wenn Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben. In diesem Fall behalten Sie den Sozialtarif für Reststrom (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“).

Der Sozialtarif gilt jedoch nicht für geteilten Strom. Der Preis für geteilten Strom wird in der Vereinbarung zwischen den Teilnehmern der Teilung frei festgelegt, und es gelten die Standardtarife für die Netznutzung sowie die verschiedenen Steuern und Zuschläge.

 

Kann ich als Prosumer den Ausgleichsbetrag im Falle einer Energieaufteilung behalten?

Nein, wenn Sie über eine Produktionsanlage verfügen, die von der Kompensation profitiert, und an einer Energieverteilung teilnehmen möchten, müssen Sie auf die Kompensation verzichten.

Da die Energieverteilung über einen Zeitraum von einer Viertelstunde erfolgt, ist diese Art der Verteilung nicht mit einer Kompensation über einen längeren Zeitraum (in der Regel jährlich) vereinbar.

 

Muss ich meinen Stromvertrag behalten, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?

Ja, Sie müssen Ihren Vertrag mit Ihrem Stromanbieter für die verbleibenden Verbrauchsvolumina aufrechterhalten (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“). Ihr Anbieter stellt Ihnen den Strom in Rechnung, der nicht aus der gemeinsamen Nutzung stammt und aus dem Netz bezogen wurde.  

Der Anbieter berechnet Ihnen außerdem die Netzkosten für den gesamten verbrauchten Strom (gemeinsam genutzter und Reststrom). 

Welche verschiedenen Akteure sind an einer Sharing-Aktivität beteiligt?

  • Der „produzierende Teilnehmer“: der Betreiber der Produktionsanlage, dessen Produktion in das Netz eingespeist und geteilt wird;
  • Der „konsumierende Teilnehmer“: der Endkunde, der eine bestimmte Menge an geteiltem Strom verbraucht;
  • Der lokale Verteilungs- oder Übertragungsnetzbetreiber verwaltet die Messung der Verbrauchs- (Entnahme) und Einspeisedaten im Netz.

Was ist Reststrom?

Es handelt sich um Strom, der aus dem Netz bezogen wird und nicht aus der Energieaufteilung stammt. Dieser Strom wird vom kommerziellen Anbieter in Rechnung gestellt. 

 

Welche Rolle spielt der Netzbetreiber im Rahmen der Energieverteilung?

Da der gemeinsam genutzte Strom ausschließlich über das öffentliche Netz fließt, spielt der Netzbetreiber eine wichtige Rolle und fungiert als Hauptansprechpartner im Rahmen der gemeinsamen Nutzung.

Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, die Einhaltung der technischen Bedingungen im Rahmen einer Meldung oder eines Antrags auf Genehmigung der gemeinsamen Nutzung zu prüfen. 

Der Netzbetreiber verwaltet auch die Messung der Verbrauchs- (Entnahme) und Einspeisedaten im Netz und installiert für die gemeinsame Nutzung geeignete Zähler (kommunikative Zähler oder AMR).

Welche Rolle spielt die CWaPE im Rahmen der Energieverteilung?

Als wallonische Regulierungsbehörde für den Strommarkt ist die CWaPE dafür zuständig, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen, die den Teilnehmern an einer Energiebeteiligungsaktivität auferlegt werden.

Die CWaPE genehmigt jede Energieverteilungsaktivität, die innerhalb einer Energiegemeinschaft stattfindet (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die Energieverteilung?“), greift jedoch nicht in das Verfahren zur Meldung einer Verteilungsaktivität innerhalb desselben Gebäudes ein.

 

An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen über Gemeinschaften und den Austausch von Energie zu erhalten?

Bis zur Ernennung eines Vermittlers für „Energiegemeinschaften und -teilung“, der Ihre Fragen beantworten und Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Projekte und den zu unternehmenden Schritten helfen kann, können Sie Ihre spezifischeren Fragen an den regionalen Vermittlungsdienst für Energie der CWaPE (srme@cwape.be) richten.

 

Wie wird der gemeinsam genutzte Strom unter den Teilnehmern aufgeteilt?

Sobald mehrere Verbraucher an der Stromteilung beteiligt sind, muss festgelegt werden, wie die ihnen zur Verfügung stehende Energie unter ihnen aufgeteilt wird. Diese Aufteilung erfolgt anhand eines „Verteilungsschlüssels”, der von den Teilnehmern frei gewählt werden kann.

Der Verteilungsschlüssel hat in der Regel die Form einer Reihe von Prozentsätzen, anhand derer jedem Teilnehmer ein Teil des geteilten Volumens zugewiesen wird. 

Was passiert, wenn ich das mir zugewiesene gemeinsame Volumen nicht vollständig verbrauche?

Wenn Sie das Ihnen nach Anwendung des Verteilungsschlüssels zugewiesene gemeinsame Volumen nicht vollständig verbrauchen, wird der Überschuss:

  • entweder in einer zweiten Verteilungsrunde auf die anderen Teilnehmer aufgeteilt, deren Verbrauch nicht vollständig gedeckt wurde,
  • oder auf dem Markt verkauft.

 

Gemeinsame Nutzung - Verfahren

Wie funktioniert die Energieaufteilung?

  • Aufteilung innerhalb desselben Gebäudes

Der Vertreter der Aufteilung muss seinen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber unter Verwendung des auf der Website der CWaPE veröffentlichten Formulars einreichen.

Innerhalb von zehn Werktagen prüft der Netzbetreiber die Vollständigkeit des Antrags und die Durchführbarkeit der geplanten Aufteilung. Zwischen dem Vertreter der Aufteilung und dem Netzbetreiber sind verschiedene Abstimmungen möglich. 

Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, um eine Energieverteilungsaktivität auszuüben, und gibt es dafür Mustervorlagen?

  • Vereinbarung mit den Teilnehmern

Vor Beginn der gemeinsamen Nutzung muss eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und gegebenenfalls der Gemeinde geschlossen werden.  Diese Vereinbarung muss die vertraglichen Modalitäten für die gemeinsame Nutzung enthalten, darunter den Verteilungsschlüssel, die Kosten für den gemeinsam genutzten Strom, die zur Verfügung gestellten Produktionsanlagen, die Modalitäten für die Rechnungsstellung durch den Vertreter der gemeinsamen Nutzung usw. Derzeit gibt es kein Muster für eine solche Vereinbarung.

Energiegemeinschaften - Kosten der gemeinsame Nutzung

Was kostet gemeinsamer Strom?

Der Preis für die gemeinsame Nutzung von Strom wird von den Teilnehmern der gemeinsamen Nutzung in der Vereinbarung, in der ihre Rechte und Pflichten festgelegt sind, frei festgelegt.

Bitte beachten Sie, dass zu dem für die geteilte Energie festgelegten Preis (der gegebenenfalls kostenlos sein kann) folgende Elemente hinzukommen:

Müssen bei der gemeinsamen Nutzung von Energie Netzkosten bezahlt werden?

Da der Strom über das Netz fließt, fallen für den geteilten Strom ebenso wie für den Reststrom alle Netzkosten (Transport und Verteilung) sowie die damit verbundenen Steuern und Zuschläge an. 

Derzeit (im Jahr 2024) gibt es keinen spezifischen Netztarif für die Einspeisung oder Entnahme für die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes oder einer Energiegemeinschaft. 

Mon fournisseur d’électricité peut-il m’imposer des frais supplémentaires si je participe à du partage d'énergie ?

Einige Anbieter sehen in ihren Vertragsbedingungen vor, dass sie ihren Kunden, die an einer Energieaufteilung teilnehmen, zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Diese Praxis ist ihnen nicht untersagt, da die Teilnahme eines Kunden an einer Energieaufteilung für den Stromanbieter tatsächlich zusätzliche Kosten verursacht. 

Wer stellt den gemeinsamen Strom in Rechnung?

Der Vertreter der gemeinsamen Nutzung stellt den Teilnehmern die gemeinsam genutzte Energie in Rechnung.

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der vom Netzbetreiber erhaltenen Verbrauchsdaten unter Berücksichtigung des gewählten Verteilungsschlüssels erstellt.

Die Rechnung enthält für die geteilte Menge die Energiekosten und die anfallenden Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Rückgabe von Ökostromzertifikaten).

gemeinsame Nutzung - spezifische Fragen

Kann ich den Parkplatz eines Gebäudes nutzen, um im Rahmen der gemeinsamen Nutzung innerhalb desselben Gebäudes Photovoltaikmodule zu installieren?

Ja, denn Garagen, Carports, Parkplätze sowie Gärten und Grundstücke gelten als integraler Bestandteil des Gebäudes. Sie müssen jedoch eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie befinden sich auf demselben Katastergrundstück wie das Gebäude.
  • Sie weisen eine Verbindung oder einen gemeinsamen Zugang zum Gebäude auf und ergänzen oder dienen der städtebaulichen Hauptnutzung des Gebäudes.

In diesem Fall können diese verschiedenen Flächen beispielsweise für die Installation von Solarzellen genutzt werden. 

 

Kann ich als Unternehmen in einem Gewerbegebiet an einer Energiebeteiligungsgesellschaft teilnehmen?

Ja, Sie können an einer Energieverteilung innerhalb einer Zone teilnehmen, wenn Sie Mitglied oder Anteilseigner einer Bürger- oder Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft sind.

Bitte beachten Sie, dass es je nach Größe des Unternehmens Einschränkungen gibt. Nur KMU können Mitglieder oder Anteilseigner einer Gemeinschaft für erneuerbare Energien sein. Große (und mittlere) Unternehmen können Mitglieder oder Anteilseigner einer Bürgerenergiegemeinschaft sein, aber nicht an der tatsächlichen Kontrolle der Bürgerenergiegemeinschaft mitwirken.

En tant que tiers investisseur, puis-je mettre mes installations de production à disposition d’une communauté d’énergie et à quelles conditions ?

Ja, ein Drittinvestor kann seine Produktionsanlagen einer Energiegemeinschaft zur Verfügung stellen, sofern diese gemäß den Richtlinien der CWaPE zum Status eines (Eigen-)Erzeugers als Erzeuger qualifiziert werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es einem Drittinvestor nicht möglich ist, einen Teil einer Produktionsanlage oder einen Teil der Produktion zur Verfügung zu stellen. Die Energiegemeinschaft muss die Produktionsanlage in vollem Umfang nutzen können.

 

Was ist der Nahbereich für die Ausübung einer Energieaustauschaktivität innerhalb einer erneuerbare-Energien-Gemeinschaft?

Innerhalb einer Energiegemeinschaft können nur Teilnehmer und Produktionsanlagen, die sich innerhalb eines sogenannten „Nahbereichs” befinden, an der gemeinsamen Nutzung teilnehmen.  

Dieser Umkreis muss in der Satzung der Energiegemeinschaft festgelegt werden und eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen: