Beschwerdeformular, das an den Regionalen Mediationsdienst für Energie (SRME) zurückgeschickt werden muss.
Bevor Sie Ihre Beschwerde einreichen, muss gegenüber dem Versorger und/oder dem VNB schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) ein gütlicher Ausgleich angestrebt worden sein. Eine Kopie dieses ersten Ausgleichsversuchs ist dem Beschwerdeformular obligatorisch beizufügen, AUSGENOMMEN in Notfällen (drohende oder bereits durchgeführte Sperrung der Versorgung).