In Anwendung vom Artikel 45 § 1 des Dekrets vom 12.04.2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts in der geänderten Fassung, hat die CWaPE sein Fahrplan erstellt.
Das vom Direktionskomitee Anfang Dezember 2017 angenommenen Fahrplan zeigt die Grundzüge der Handlungsweise der CWaPE und ihrer Ziele für die fünf Jahre der betreffenden Amtszeit auf. Eine Arbeit für eine Energiewende zum Wohle aller, die von diesen vertretenen Werten inspiriert wird, stellt für die CWaPE das Hauptleitmotiv für ihre Handlungsweise während der nächsten fünf Jahre dar.