Die vorliegende Mitteilung erläutert die technisch-wirtschaftlichen Merkmale, die für das Erzeugungsverfahren mittels Photovoltaik mit mehr als 10 kW zur Bestimmung der Wirtschaftskoeffizienten kECO berücksichtigt werden, welche ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 gelten. (Maßgeblich ist das Datum der Einreichung des Antrags auf Reservierung von grünen Bescheinigungen bei der Verwaltung. Siehe Antrag auf Reservierung von grünen Bescheinigungen).
Die zur Berechnung der Wirtschaftskoeffizienten kECO angewandte Methodologie entspricht derjenigen, die die CWaPE in ihrer Mitteilung CD-14j24-CWaPE vom 31. Oktober 2014 über die « Wirtschaftskoeffizienten kECO, die für die einzelnen Grünstromerzeugungsverfahren ab dem 1. Januar 2015 gelten » veröffentlicht hat.