Die vorliegende Mitteilung erläutert die bei der Berechnung der QUALIWATT-Prämien für das zweite Halbjahr 2017 angenommenen Werte. Die Prämie wird den Erzeugern gewährt, die über eine Photovoltaikanlage für Stromerzeugung mit einer Höchstleistung von 10 kW verfügen, die an das Niederspannungsverteilernetz angeschlossen ist.
Diese Werte wurden gemäß der Mitteilung CD-15j09-CWaPE über die "Berechnungsmethodik der QUALIWATT-Prämie" festgesetzt.
Diese Werte gelten für photovoltaischen Anlagen die zwischen dem 1. Juli 2016 und 31. Dezember 2017 in Betrieb gesetzt werden.